„Mit seiner Grundsatzentscheidung vom 4. Juli 2023 klärt der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Verhältnis zwischen dem Kartell- und Datenschutzrecht. Der EuGH kommt zu dem Ergebnis, dass eine nationale Wettbewerbsbehörde wie das Bundeskartellamt auch Datenschutzverstöße feststellen darf. […] Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit begrüßt das Urteil. Dabei hebt er insbesondere das Zusammenspiel von Datenschutz und Wettbewerb hervor und erhofft sich dadurch eine bessere Handhabung von Plattformen, wie denen im Besitz von Meta. Die marktbeherrschende Stellung großer Social-Media-Plattformen ist dem Bundesbeauftragten für Datenschutz schon seit Längerem ein Dorn im Auge. Erst vor Kurzem hatte er das Bundespresseamt aufgefordert, die Facebook-Fanpage der Bundesregierung abzuschalten. In dem Fall hatte der Bundesbeauftragte die umfassende Verarbeitung personenbezogener Daten kritisiert und die fehlende Rechtsgrundlage bemängelt. Der Rechtsstreit zwischen Meta und dem Bundeskartellamt geht jetzt zurück an das Oberlandesgericht Düsseldorf, das den Fall unter Berücksichtigung der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs entscheiden wird.“
Stefan Hessel und Jeanne Dillschneider in Heft 8/2023 des iX Magazins, S. 80f. Der vollständige Artikel steht hier zum Download bereit.
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