Daten­schutz­ver­stö­ße bei Face­book sind kar­tell­recht­lich relevant

Mit sei­ner Grund­satz­ent­schei­dung vom 4. Juli 2023 klärt der Euro­päi­sche Gerichts­hof (EuGH) das Ver­hält­nis zwi­schen dem Kartell- und Daten­schutz­recht. Der EuGH kommt zu dem Ergeb­nis, dass eine natio­na­le Wett­be­werbs­be­hör­de wie das Bun­des­kar­tell­amt auch Daten­schutz­ver­stö­ße fest­stel­len darf. […] Der Bun­des­be­auf­trag­te für Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­frei­heit begrüßt das Urteil. Dabei hebt er ins­be­son­de­re das Zusam­men­spiel von Daten­schutz und Wett­be­werb her­vor und erhofft sich da­durch eine bes­se­re Hand­ha­bung von Platt­for­men, wie denen im Besitz von Meta. Die markt­be­herr­schen­de Stel­lung gro­ßer Social-Media-Plattformen ist dem Bun­des­be­auf­trag­ten für Daten­schutz schon seit Län­ge­rem ein Dorn im Auge. Erst vor Kur­zem hat­te er das Bundespresse­amt auf­ge­for­dert, die Facebook-Fanpage der Bun­des­re­gie­rung abzu­schalten. In dem Fall hat­te der Bun­des­be­auf­trag­te die umfassen­de Ver­ar­bei­tung perso­nenbezogener Daten kri­ti­siert und die feh­len­de Rechts­grund­la­ge bemän­gelt. Der Rechts­streit zwi­schen Meta und dem Bun­des­kar­tell­amt geht jetzt zurück an das Ober­lan­des­ge­richt Düs­sel­dorf, das den Fall unter Berück­sich­ti­gung der Vor­gaben des Euro­päi­schen Gerichts­hofs ent­schei­den wird.

Ste­fan Hes­sel und Jean­ne Dill­schnei­der in Heft 8/2023 des iX Maga­zins, S. 80f. Der voll­stän­di­ge Arti­kel steht hier zum Down­load bereit.

zurück

Bleiben Sie
up to date

Wir verwenden Ihre E-Mail-Adresse ausschließlich für den Versand unseres Newsletters. Sie können Ihre Einwilligung hierfür jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.