Artikel von Dr. Carlo Piltz und Melanie Pradel in der aktuellen Ausgabe der BvD-News
„Es muss sichergestellt werden, dass die zu beauskunftenden Daten nicht unbefugten Dritten zur Verfügung gestellt werden. Hierauf ist auch insbesondere bei mündlicher oder elektronischer Auskunftserteilung zu achten. Hat der Verantwortliche begründete Zweifel an der Identität eines Antragstellers auf Datenauskunft, so kann er nach Art. 12 Abs. 6 DSGVO zusätzliche Informationen zur Bestätigung der Identität nachfordern“. Dr. Carlo Piltz & Melanie Pradel informieren in der aktuellen Ausgabe der BVD-News (Fachmagazin des Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.V.) über generelle Pflicht zur Identitätsprüfung.
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