Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/2226 legt die Regelungen für die elektronische Bereitstellung von Gebrauchsanweisungen für Medizinprodukte fest. Unser FAQ beantwortet die wichtigsten Fragen zur elektronischen Gebrauchsanweisung.
Worum geht es bei der Durchführungsverordnung?
Am 6. Juni 2025 hat die Europäische Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2021/2226 verabschiedet. Sie regelt detailliert die Anforderungen für die elektronische Bereitstellung von Gebrauchsanweisungen (Instructions for Use, IFU) für Medizinprodukte.
Welche Produkte sind von der Verordnung betroffen?
Die Verordnung gilt für Medizinprodukte, die unter bestimmten Voraussetzungen ihre Gebrauchsanweisung in elektronischer Form bereitstellen dürfen. Dazu zählen unter anderem fest installierte Geräte in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Produkte, die ausschließlich von Fachpersonal verwendet werden.
Welche Ziele verfolgt die Verordnung?
Ziel ist es, Digitalisierungspotenziale zu nutzen, die Sicherheit der Patienten und Anwender zu gewährleisten und zugleich ökologische sowie wirtschaftliche Vorteile durch papierlose Dokumentation zu ermöglichen.
Welche Bedingungen müssen für eine elektronische Bereitstellung erfüllt sein?
Die elektronischen Gebrauchsanweisungen müssen:
- jederzeit kostenlos zugänglich sein,
- in einer benutzerfreundlichen und gut lesbaren Form bereitgestellt werden,
- regelmäßig aktualisiert und archiviert werden,
- auf Wunsch in Papierform erhältlich sein.
Wie wirkt sich die Verordnung auf bestehende Prozesse aus?
Hersteller müssen ihre internen Prozesse – insbesondere in der technischen Dokumentation, IT und Qualitätssicherung – anpassen. Systeme zur Versionierung, Nachverfolgbarkeit und Auditierung der eIFU werden essenziell.
Welche technischen Anforderungen gibt es?
Es müssen Maßnahmen zur IT-Sicherheit, zur Verfügbarkeit der Inhalte auch bei Systemausfällen und zum Schutz vor unbefugten Änderungen implementiert werden. Ebenso muss ein barrierefreier Zugang gewährleistet sein.
Was bedeutet das für die Benutzerfreundlichkeit?
Die elektronische IFU muss für medizinisches Fachpersonal intuitiv auffindbar und verständlich sein. Navigation, Sprache und Darstellung sollen eine sichere Nutzung des Produkts unterstützen – auch im Notfall.
Welche Fristen gelten für die Umsetzung?
Zwar wurde die Verordnung im Juni 2025 beschlossen, aber die konkrete Umsetzungsfrist wird im nationalen Recht bzw. in ergänzenden Leitlinien definiert. Hersteller sollten jedoch unverzüglich mit der Umsetzung beginnen, um vorbereitet zu sein.
Was ist jetzt zu tun?
Nutzen Sie jetzt die Chance, Ihre Produktkommunikation zukunftssicher und digital aufzustellen! Die Investition in digitale Gebrauchsinformationen stärkt nicht nur die eigene Compliance, sondern auch das Vertrauen der Nutzer – und verschafft einen klaren Wettbewerbsvorteil.
Wir unterstützen gerne bei Fragen rund um die elektronische Gebrauchsanweisung für Ihre Medizinprodukte! Sprechen Sie uns an.
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