Aktualisiert am 21. Juli 2025
Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/2226 legt seit dem 04.01.2022 die Regelungen für die elektronische Bereitstellung von Gebrauchsanweisungen für Medizinprodukte fest. Mit Durchführungsverordnung (EU) 2025/1234 wird diese zum 16.07.2025 geändert und die Möglichkeit elektronischer Gebrauchsanweisung auf die meisten Medizinprodukte ausgedehnt. Unsere FAQ beantworten die wichtigsten Fragen.
Worum geht es bei der Durchführungsverordnung?
Am 26.06.2025 wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1234 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie ändert die Vorgängerverordnung, die die Anforderungen für die elektronische Bereitstellung von Gebrauchsanweisungen (Instructions for Use, IFU) für Medizinprodukte detailliert regelt. Der eigentliche Inhalt einer Gebrauchsanweisung richtet sich nach Anhang I Kapitel III Nr. 23.4 VO (EU) 2017/745.
Welche Produkte sind von der Verordnung betroffen?
Bislang dürfen nach Art. 3 Abs. 1 VO (EU) 2021/2226 nur für bestimmte Medizinprodukte elektronische Gebrauchsanweisungen anstelle von solchen in Papierform ausgegeben werden, namentlich für implantierbare und aktive implantierbare Medizinprodukte, fest installierte Medizinprodukte und solche, in die ein System zur Anzeige der Gebrauchsanweisungen eingebaut ist – sowie jeweils deren Zubehör. Zusätzlich besteht die Einschränkung, dass diese Medizinprodukte oder ihr Zubehör ausschließlich für die Verwendung durch professionelle Nutzer bestimmt sind.
Mit Inkrafttreten der Änderungen dürfen hingegen elektronische Gebrauchsanweisungen für alle Produkte im Sinne des Art. 1 Abs. 4 MDR bereitgestellt werden. Dies erfasst alle Medizinprodukte und ihr Zubehör sowie die in Anhang XVI MDR aufgeführten Produkte, wie etwa Kontaktlinsen, soweit sie zur Verwendung durch professionelle Nutzer bestimmt sind. Eine Bereitstellung in Papierform ist dann nur noch erforderlich, wenn ein Produkt nach vernünftigem Ermessen auch von Laien verwendet wird bzw. für solche bestimmt ist.
Welche Ziele verfolgt die Verordnung?
Ziel ist es, Digitalisierungspotenziale zu nutzen, die Sicherheit der Patienten und Anwender zu gewährleisten und zugleich ökologische sowie wirtschaftliche Vorteile durch papierlose Dokumentation zu ermöglichen. Aus Umfragen der Kommission habe sich ergeben, dass die Angehörigen der Gesundheitsberufe elektronische Gebrauchsanweisungen bervorzugten.
Welche Bedingungen müssen für eine elektronische Bereitstellung erfüllt sein?
Gemäß Art. 4 VO (EU) 2021/2226 ist unverändert eine Risikobewertung durch den Hersteller erforderlich. Art. 5 regelt im Einzelnen die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit eine alleinige elektronische Bereitstellung zulässig ist. Die elektronischen Gebrauchsanweisungen müssen unter anderem:
- Jederzeit kostenlos zugänglich sein (im Einzelnen: Art. 5 Abs. 9, 10),
- regelmäßig aktualisiert und archiviert werden,
- auf Wunsch in Papierform erhältlich sein.
Wie wirkt sich die Verordnung auf bestehende Prozesse aus?
Hersteller müssen ihre internen Prozesse – insbesondere in der technischen Dokumentation, IT und Qualitätssicherung – anpassen. Systeme zur Versionierung, Nachverfolgbarkeit und Auditierung der eIFU werden essenziell.
Welche technischen Anforderungen gibt es?
Es müssen Maßnahmen zur IT-Sicherheit, zur Verfügbarkeit der Inhalte auch bei Systemausfällen und zum Schutz vor unbefugten Änderungen implementiert werden. Die Hinweise auf eine elektronische Bereitstellung müssen Art. 6, die Website Art. 7 Abs. 2 entsprechen. Sobald Produkte in der UDI-Datenbank registriert werden müssen, muss dort auch die Internetadresse hinterlegt werden, über die auf die elektronische Gebrauchsanweisung zugegriffen werden kann.
Was bedeutet das für die Benutzerfreundlichkeit?
Die elektronische IFU muss für medizinisches Fachpersonal intuitiv auffindbar und verständlich sein. Navigation, Sprache und Darstellung sollen eine sichere Nutzung des Produkts unterstützen – auch im Notfall.
Welche Fristen gelten für die Umsetzung?
Die Änderungen sind ab ihrem Inkrafttreten unmittelbar verbindlich; die Bereitstellung elektronischer Gebrauchsanweisungen ist jedoch nicht verpflichtend.
Was ist jetzt zu tun?
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