Drittstaatenübermittlung mittels Office 365
“Ausgehend von seinem inhaltlichen Schwerpunkt ist der Fragebogen für Verantwortliche vor allem mit Blick auf aufsichtsbehördliche Maßnahmen zur Umsetzung der „Schrems II“-Entscheidung von Interesse. Insoweit belegt der Fragebogen, dass die Aufsichtsbehörden – zumindest im Fall von Beschwerden – bereits jetzt tätig werden und an Verantwortliche mit konkreten Fragen zu Datenübermittlungen in Drittstaaten herantreten. Damit ist der Fragebogen auch über den Einsatz von Office 365 hinaus für Verantwortliche vor Interesse. Beruhigend ist allerdings, dass die Behörde vom Verantwortlichen – soweit es sich den Fragen entnehmen lässt – lediglich das verlangt, was den aktuellen Empfehlungen der Aufsichtsbehörden zu Datenübermittlungen in Drittstaaten entspricht. Verantwortliche müssen demnach insbesondere prüfen, ob und auf welcher Grundlage sie personenbezogene Daten in Drittstaaten übermitteln und das Datenschutzniveau des Drittlands prüfen, wenn kein Angemessenheitsbeschluss besteht. Fehlt es an einem angemessenen Datenschutzniveau, was insbesondere bei Datenübermittlungen in die USA der Fall sein kann, sind zusätzliche Maßnahmen notwendig. Wenn die aktuellen Anforderungen der Aufsichtsbehörden an Datenübermittlungen in Drittstaaten befolgt wurden, gibt der Fragebogen des HmbBfDI daher keinen Anlass zur Panik.”
Stefan Hessel in der aktuellen Ausgabe 03/21 der Fachzeitschrift Datenschutz-Berater.
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