MDR, IVDR, Re-Zert ISO 13485

Medi­zin­pro­dukte­her­stel­ler auch in 2019 gefordert!

In 2018 wur­den von vie­len Medi­zin­pro­dukt­her­stel­lern ers­te Wei­chen auf dem lan­gen Weg zur MDR-Compliance gestellt. In 2019 gilt es, den ein­ge­schla­ge­nen Weg kon­se­quent wei­ter­zu­ver­fol­gen und sowohl die eige­ne Orga­ni­sa­ti­on als auch die Koope­ra­ti­on mit Ent­wick­lungs­part­nern, Lie­fe­ran­ten und Dis­tri­bu­to­ren, aber auch den Benann­ten Stel­len an die neu­en euro­päi­schen Regu­la­ri­en anzu­pas­sen, um MDR-Compliance zu errei­chen. Dies, obwohl etli­che Fra­gen, die MDR und IVDR nach wie vor auf­wer­fen, nicht geklärt, wesent­li­che – her­stel­ler­seits nicht zu beein­flus­sen­de – Instan­zen wie die Eudamed-Datenbank nicht funk­ti­ons­fä­hig sind und eine beträcht­li­che Zahl der Benann­ten Stel­len bis­lang nicht ein­mal einen Antrag auf Akkre­di­tie­rung nach MDR/IVDR gestellt hat. In die­ser Hin­sicht wird das Jahr 2019 hof­fent­lich wenigs­tens teil­wei­se Klar­heit bringen.

Die genann­ten Her­aus­for­de­run­gen tref­fen dabei nicht nur „klas­si­sche“ Gerä­te­her­stel­ler. Zuneh­mend sind die Pro­duk­te selbst mit Daten­ban­ken von Fach­kreis­an­ge­hö­ri­gen, War­tungs­dienst­leis­tern oder End­ge­rä­ten von Pati­en­ten ver­netzt oder ihre Anwen­dung wird unter­stützt durch beglei­ten­de Apps. Soft­ware kann als Medi­zin­pro­duk­te im Sin­ne der MDR zu qua­li­fi­zie­ren und zu klas­si­fi­zie­ren sein. Die Anfor­de­run­gen an die (Cyber-)Sicherheit digi­ta­ler Pro­duk­te sind dabei nicht zu unterschätzen. 

Her­stel­ler – ana­lo­ger wie digi­ta­ler Pro­duk­te – kön­nen nur dar­in bestärkt und unter­stützt wer­den, zusam­men mit der Rezer­ti­fi­zie­rung ihres Qua­li­täts­ma­nage­m­ent­we­sens nach DIN ISO 13485:2016, die in 2019 fina­li­siert sein muss, auch die Anfor­de­run­gen der MDR/IVDR an das Qua­li­täts­ma­nage­ment (wei­ter) umzu­set­zen. Hier­bei gilt es, beson­de­res Augen­merk auf die Aus­ge­stal­tung des Risi­ko­ma­nage­ment­sys­tems und die Durch­füh­rung kli­ni­scher Bewer­tun­gen bzw. kli­ni­scher Prü­fun­gen zu legen. Das mit MDR/IVDR ver­folg­te Ziel, mit Medi­zin­pro­duk­ten ein­her­ge­hen­de Risi­ken für Pati­en­ten und Anwen­der zu mini­mie­ren, for­dert von den Her­stel­lern dabei auch ein opti­mier­tes Lie­fe­ran­ten­ma­nage­ment und die enge­re Koope­ra­ti­on mit Dis­tri­bu­to­ren. Es gilt, den gesam­ten Lebens­zy­klus der Pro­duk­te in die Lie­fer­ket­te hin­ein bis hin zum Ent­wick­lungs­dienst­leis­ter einer­seits und bis zum End­an­wen­der ande­rer­seits nach­voll­zie­hen zu kön­nen, so dass nicht zuletzt eine enge ver­trag­li­che Rege­lung für das Zusam­men­wir­ken der Wirt­schafts­ak­teu­re nottut.

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