Medi­zin­pro­duk­te inter­na­tio­nal – Chi­na & Indien

Auf dem asia­ti­schen Markt haben sich durch regu­la­to­ri­sche Ände­run­gen in Chi­na und Indi­en wich­ti­ge Neue­run­gen für Her­stel­ler von Medi­zin­pro­duk­ten erge­ben. Die chi­ne­si­sche Natio­nal Medi­cal Pro­duct Admi­nis­tra­ti­on (NMPA) ist nun berech­tigt, Inspek­tio­nen von aus­län­di­schen Medizin- und Arz­nei­mit­tel­her­stel­lern durch­zu­füh­ren. In Indi­en kön­nen Her­stel­ler von Medi­zin­pro­duk­ten ihren Pro­duk­ten künf­tig elek­tro­ni­sche Gebrauchs­an­wei­sun­gen (eIFUs) beifügen.

Durch­füh­rung von Aus­lands­in­spek­tio­nen durch die chi­ne­si­sche NMPA

Seit Ende 2018 gehö­ren Inspek­tio­nen aus­län­di­scher Medi­zin­pro­dukte­her­stel­ler zu den Stan­dard­auf­ga­ben der chi­ne­si­schen NMPA. So soll die Ein­hal­tung der chi­ne­si­schen Qualitäts- und Sicher­heits­nor­men sicher­ge­stellt wer­den. Die Kon­trol­len bezie­hen sich sowohl auf Pro­duk­te, die bereits in Chi­na ver­trie­ben wer­den, als auch auf sol­che, die erst noch auf den Markt gebracht wer­den sollen.

Her­stel­ler tref­fen wäh­rend den Inspek­tio­nen umfas­sen­de Mit­wir­kungs­pflich­ten, wie die Gewähr­leis­tung des Zugangs zu rele­van­ten Berei­chen und Daten.

Fol­gen der Inspektion

Zur Aus­wer­tung der Inspek­ti­on kann die Behör­de fest­stel­len, dass die Inspek­ti­on bestan­den, nach Kor­rek­tur­maß­nah­men bestan­den oder nicht bestan­den wur­de. Wird ein Qualitäts- oder Sicher­heits­pro­blem fest­ge­stellt, kann die NMPA weit­rei­chen­de Risi­ko­kon­troll­maß­nah­men ergrei­fen. Der Maß­nah­men­ka­ta­log ent­hält etwa Ver­war­nun­gen, (tem­po­rä­re) Einfuhr- und Ver­kaufs­ver­bo­te und den Wider­ruf von Produktimport-Zertifikaten. Auch eine unzu­rei­chen­de Mit­wir­kung des Her­stel­lers kann zum Nicht­be­stehen der Kon­trol­le führen.

Mög­lich­keit zur Nut­zung von eIFUs in Indien

Zu Beginn des Jah­res hat das indi­sche Minis­try of Health and Fami­ly Wel­fa­re die Medi­cal Devices Rules 2017 dahin­ge­hend ergänzt, dass Medi­zin­pro­duk­te künf­tig mit elek­tro­ni­schen Gebrauchs­an­wei­sun­gen ver­trie­ben wer­den dür­fen. Durch die Rege­lung soll der Zugang zu Infor­ma­tio­nen ver­ein­facht wer­den. Zudem kön­nen digi­ta­le Infor­ma­tio­nen detail­lier­ter abge­fasst und fort­lau­fend aktua­li­siert wer­den. Durch den Ein­satz mul­ti­me­dia­ler Inhal­te kann auch die Anschau­lich­keit der Anwei­sun­gen erhöht wer­den. Ein wei­te­rer Vor­teil der eIFUs liegt in der Sen­kung des Papier­ver­brauchs und der Druck­kos­ten. Aller­dings grei­fen die­se Vor­tei­le nur, wenn die Anwen­der auch über die ent­spre­chen­de Infra­struk­tur ver­fü­gen, um elek­tro­ni­sche Infor­ma­tio­nen ziel­füh­rend und sicher ver­wen­den zu können.

Rechts­la­ge in der EU

Ob Gebrauchs­an­wei­sun­gen elek­tro­nisch vor­lie­gen dür­fen, wird in der Euro­päi­schen Uni­on weder durch die der­zeit für Medi­zin­pro­duk­te noch gel­ten­den Richt­li­ni­en künf­tig durch die MDR final gere­gelt. Statt­des­sen erfah­ren eIFUs bereits seit 2012 durch die Ver­ord­nung (EU) Nr. 207/2012 für ver­schie­de­ne Pro­dukt­ka­te­go­rien und Anwen­der­grup­pen eine ver­bind­li­che Rege­lung. Die Ver­ord­nung schafft kla­re Rah­men­be­din­gun­gen bezüg­lich der Anfor­de­run­gen an die Her­stel­ler. So muss etwa eine Risi­ko­be­trach­tung durch­ge­führt wer­den, um sicher­zu­stel­len, dass das Sicher­heits­ni­veau dem der Papier­ver­si­on ent­spricht, und Anwen­der müs­sen auf Anfor­de­rung zeit­nah und ein­fach eine Papier­an­wei­sung erhal­ten können.

Fazit

Auf­grund der prak­ti­schen Rele­vanz der Ände­run­gen des Rechts­rah­mens in Chi­na und Indi­en soll­ten Her­stel­ler von Medi­zin­pro­duk­ten sich mit den neu­en Regu­la­ri­en ver­traut machen und inter­ne Struk­tu­ren ent­spre­chend anpas­sen. Die offi­zi­el­le Ver­si­on der chi­ne­si­schen Regu­la­ti­on ist (bis­lang) lei­der nur auf Chi­ne­sisch ver­öf­fent­licht. Die indi­sche Medi­cal Devices Regu­la­ti­on 2017 und die Ergän­zun­gen von 2019 sind online abrufbar.

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