Neu­es Bat­te­rie­recht – mehr Büro­kra­tie für mehr Nachhaltigkeit

Mit dem am 7. Okto­ber in Kraft getre­te­nen Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz (Batt-EU-AnpG) hat der Gesetz­ge­ber die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 (Batt­VO) in deut­sches Recht umge­setzt. Letz­te­re gilt bereits seit dem 28. August 2025 (mit weni­gen Ausnahme-Regelungen) voll­um­fäng­lich und hat die zuvor auf EU-Ebene gel­ten­de Batterie-Richtlinie 2006/66/EG abge­löst.

Der wesent­lichs­te Teil des Batt-EU-AnpG ist die Ein­füh­rung des neu­en Bat­te­rie­durch­füh­rungs­ge­set­zes (BattDG), wel­ches wie­der­um das bis­her in Deutsch­land gel­ten­de Bat­te­rie­ge­setz (BattG) ablöst.

Thors­ten Deeg erklärt in sei­nem Arti­kel auf electrive.net was das neue Bat­te­rie­recht mit sich bringt, wo es noch hakt und wor­auf sich die Indus­trie ein­stel­len muss.

Den voll­stän­di­ge Arti­kel fin­den sie hier.

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