Mit dem am 7. Oktober in Kraft getretenen Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz (Batt-EU-AnpG) hat der Gesetzgeber die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 (BattVO) in deutsches Recht umgesetzt. Letztere gilt bereits seit dem 28. August 2025 (mit wenigen Ausnahme-Regelungen) vollumfänglich und hat die zuvor auf EU-Ebene geltende Batterie-Richtlinie 2006/66/EG abgelöst.
Der wesentlichste Teil des Batt-EU-AnpG ist die Einführung des neuen Batteriedurchführungsgesetzes (BattDG), welches wiederum das bisher in Deutschland geltende Batteriegesetz (BattG) ablöst.
Thorsten Deeg erklärt in seinem Artikel auf electrive.net was das neue Batterierecht mit sich bringt, wo es noch hakt und worauf sich die Industrie einstellen muss.
Den vollständige Artikel finden sie hier.
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