Mit der NIS-2-Richtlinie hat die Europäische Union ein einheitliches Mindestniveau für Cybersicherheitsanforderungen geschaffen. Als Richtlinie gilt NIS‑2 jedoch nicht unmittelbar, sondern muss von jedem Mitgliedstaat in nationales Recht umgesetzt werden. Dies führt dazu, dass innerhalb der EU insgesamt 27 nationale Umsetzungsregelungen bestehen bzw. entstehen. In Deutschland ist erfolgt die Umsetzung im BSI-Gesetz.
Leitfaden zur internationalen Umsetzung von NIS‑2
Um Unternehmen bei der Umsetzung der Vorgaben zu unterstützen, haben wir einen umfassenden Leitfaden für alle EU-Mitgliedstaaten erstellt. Dieser enthält insbesondere Informationen zu:
- dem Umsetzungsstand in den jeweiligen Mitgliedstaaten,
- den zuständigen Aufsichtsbehörden,
- Registrierungsanforderungen,
- Meldepflichten und Meldeportalen sowie
- den wesentlichen Pflichten nach den jeweiligen nationalen NIS-2-Regelungen.
Enthalten sind Informationen zur NIS-2-Umsetzung in folgenden Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.
Maßgeblich ist das jeweilige nationale Umsetzungsgesetz
Die nationale Umsetzung hat erhebliche praktische Auswirkungen. Für betroffene Unternehmen ist regelmäßig nicht die NIS-2-Richtlinie, sondern das jeweils anwendbare nationale Umsetzungsgesetz entscheidend. Dies betrifft insbesondere Unternehmensgruppen mit Niederlassungen, Tochtergesellschaften oder sonstigen Standorten in mehreren EU-Mitgliedstaaten. Auch wenn die Muttergesellschaft ihren Sitz in Deutschland hat, können für die jeweiligen ausländischen Standorte die Vorgaben des dortigen nationalen NIS-2-Gesetzes maßgeblich sein. Die Mitgliedstaaten können zudem zusätzliche oder strengere Regelungen vorsehen.
Mit unserem Quick-Check zu NIS‑2 können Sie zudem kostenfrei eine Erstanalyse zu Ihrer Betroffenheit durchführen: https://nis2-check.de