NIS-2-Umsetzung in Deutschland

Feh­ler ver­mei­den, Klar­heit schaffen

Die Umset­zung der NIS-2-Richtlinie in deut­sches Recht stellt die neue Bun­des­re­gie­rung vor Her­aus­for­de­run­gen. Eigent­lich hät­te die Umset­zung der EU-Richtlinie zur Cyber­si­cher­heit bereits bis zum 17.10.2024 erfol­gen müs­sen. Die EU-Kommission hat des­halb ein Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. Zugleich weist der zuletzt im par­la­men­ta­ri­schen Ver­fah­ren befind­li­che Ent­wurf für ein NIS-2-Umsetzungs- und Cyber­si­cher­heits­stär­kungs­ge­setz (NIS2UmsuCG) erheb­li­che Män­gel auf, die zu Rechts­un­si­cher­heit und büro­kra­ti­schem Mehr­auf­wand für die Wirt­schaft füh­ren. Die­ses Papier ana­ly­siert die zen­tra­len Pro­blem­punk­te und schlägt geziel­te Ände­run­gen für eine pra­xis­taug­li­che und euro­pa­rechts­kon­for­me Umset­zung der NIS-2-Richtlinie vor.

Ste­fan Hes­sel und Moritz Schnei­der geben Ihnen in die­sem reusch­law The­sen­pa­pier einen umfas­sen­den Überblick. 

Down­load

reuschlaw Whitepaper: NIS-2-Umsetzung in Deutschland

reusch­law White­pa­per: NIS-2-Umsetzung in Deutschland

Digi­tal Busi­ness Con­fe­rence 2025

Über die Umset­zung der NIS-2-Richtlinie in Deutsch­land wer­den wir auch auf der Digi­tal Busi­ness Con­fe­rence am 5. Juni 2025 auf Gut Wöll­ried bei Würz­burg dis­ku­tie­ren. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu Pro­gramm und Anmel­dung fin­den Sie unter: https://www.digitalbusinessconference.de/.

zurück

Bleiben Sie
up to date

Wir verwenden Ihre E-Mail-Adresse ausschließlich für den Versand unseres Newsletters. Sie können Ihre Einwilligung hierfür jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.