“Infolge der Neuregulierung entstehen zusätzliche haftungsrechtliche Fragen, insbesondere im Umweltrecht, das häufig an Betreiber- oder Verursacherrollen anknüpft. In komplexen industriellen Strukturen können mehrere Eintragsquellen von PFAS zusammenwirken: In der Elektronikindustrie können PFAS sowohl aus Materialien als auch aus Herstellungsprozessen stammen, etwa aus vorgelagerten Fertigungsstufen, Produktionsverfahren oder eingesetzten Prozesschemikalien. Diese unterschiedlichen Ursachen lassen sich wiederum verschiedenen Akteuren – etwa Zulieferern, Betreibern oder einzelnen Prozessschritten – zuordnen. Daraus können sich mehrere haftungsrechtlich verantwortliche (Mit-)Verursacher ergeben.
Für Unternehmen entsteht daraus eine strukturelle Unsicherheit.”
Lesen Sie den vollständigen Beitrag von Niklas Gatermann bei Elektronikpraxis.
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