PFAS: Die anste­hen­den Auf­ga­ben für die Elektronikindustrie

“Infol­ge der Neu­re­gu­lie­rung ent­ste­hen zusätz­li­che haf­tungs­recht­li­che Fra­gen, ins­be­son­de­re im Umwelt­recht, das häu­fig an Betreiber- oder Ver­ur­sa­cher­rol­len anknüpft. In kom­ple­xen indus­tri­el­len Struk­tu­ren kön­nen meh­re­re Ein­trags­quel­len von PFAS zusam­men­wir­ken: In der Elek­tronik­in­dus­trie kön­nen PFAS sowohl aus Mate­ria­li­en als auch aus Her­stel­lungs­pro­zes­sen stam­men, etwa aus vor­ge­la­ger­ten Fer­ti­gungs­stu­fen, Pro­duk­ti­ons­ver­fah­ren oder ein­ge­setz­ten Pro­zess­che­mi­ka­li­en. Die­se unter­schied­li­chen Ursa­chen las­sen sich wie­der­um ver­schie­de­nen Akteu­ren – etwa Zulie­fe­rern, Betrei­bern oder ein­zel­nen Pro­zess­schrit­ten – zuord­nen. Dar­aus kön­nen sich meh­re­re haf­tungs­recht­lich ver­ant­wort­li­che (Mit-)Verursacher ergeben.

Für Unter­neh­men ent­steht dar­aus eine struk­tu­rel­le Unsicherheit.”

Lesen Sie den voll­stän­di­gen Bei­trag von Niklas Gater­mann bei Elek­tronik­pra­xis.

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