Vorgaben der KI-Verordnung an Hochrisiko-KI-Systemen
Die Integration künstlicher Intelligenz (KI) ist bei einer Vielzahl von Medizinprodukten nicht mehr wegzudenken. KI unterstützt bei der Diagnostik oder bietet medizinischen Fachkreiszugehörigen Entscheidungshilfen für Therapien und Medikamentation an. Medizinische Apps erlangen oftmals durch den Einsatz von KI erst volle Funktionalität. Gleichzeitig birgt die Integration von KI-Komponenten in Medizinprodukte aber auch Risiken, denen der europäische Gesetzgeber durch sektoral wie horizontal geltende Rechtsakte begegnen möchte.
Die Passung der KI-VO mit der MDR/IVDR wird für Medizinproduktehersteller von besonderer Relevanz sein, da das spannende Feld selbstlernender, dynamischer KI-Systeme in den Regulatorien nicht einheitlich berücksichtigt wird. Die in der KI-VO vorgesehenen Erleichterungen im Hinblick auf die (nicht erforderliche) erneute Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens, die dynamische Softwareanpassungen nicht als wesentliche Änderung begreift, kommt Medizinprodukteherstellern nach MDR und IVDR gerade nicht zugute.
Im vorliegenden Whitepaper informiert Sie Miriam Schuh über die besonderen Vorgaben der KI-Verordnung an Hochrisiko-KI-Systemen, die über die Regelungen von MDR und IVDR hinausgehen.
Das vollständige Whitepaper finden Sie hier zum Download.
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