reusch­law White­pa­per: Open-Source-Software-Compliance

Open-Source-Software (OSS) ist aus dem All­tag vie­ler Unter­neh­men nicht mehr weg­zu­den­ken. In einer Umfra­ge aus dem Jahr 2021 gaben 87% der Unter­neh­men mit mehr als 2.000 Mit­ar­bei­tern an, quell­of­fe­ne Soft­ware in ihrem Unter­neh­men ein­zu­set­zen. Jedes fünf­te Unter­neh­men nutzt OSS als Bestand­teil der eige­nen Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen, die mit Quellcode-Anpassungen an die Kun­den wei­ter­ge­ge­ben wer­den. Beson­ders geschätzt wer­den die Kos­ten­er­spar­nis, der Zugang zum Quell­code und die ein­fa­che Mög­lich­keit, den Anbie­ter zu wech­seln. Die Ein­satz­ge­bie­te sind viel­fäl­tig. Auch deut­sche Auto­mo­bil­kon­zer­ne set­zen ver­stärkt auf OSS. Volks-wagen setzt bei der Ent­wick­lung sei­nes Betriebs­sys­tems VW.OS teil­wei­se auf Open Source. Mercedes-Benz hat jüngst ein Mani­fest ver­öf­fent­licht, das die Mit­ar­bei­ter dazu ermu­ti­gen soll, ent­spre­chen­de Soft­ware zu nut­zen und zu fördern.

OSS ist jedoch kei­ne rechts­freie Soft­ware, und bei Ver­stö­ßen gegen die Lizenz­be­stim­mun­gen dro­hen Unter­las­sungs­an­sprü­che, (fik­ti­ve) Lizenz­ge­büh­ren oder sogar die Ver­pflich­tung zur Ver­nich­tung oder zur Rück­nah­me der Ver­viel­fäl­ti­gungs­exem­pla­re. Aus der Ver­wen­dung bestimm­ter Open-Source-Quellcodes kann sich sogar die Pflicht zur Offen­le­gung des eige­nen Pro­gramm­codes und damit die Offen­le­gung von Betriebs­ge­heim­nis­sen erge­ben. Es ist daher uner­läss­lich, die OSS-Compliance im Rah­men eines umfas­sen­den Com-pliance Manage­ment Sys­tems (CMS) im Unter­neh­men zu berücksichtigen.

Im vor­lie­gen­den White­pa­per zei­gen Ste­fan Hes­sel und Chris­ti­na Kie­fer die Risi­ken, bei Nicht­be­ach­tung von Bestim­mun­gen, auf und unter­stüt­zen Sie ger­ne dabei, die­se Risi­ken in Ihrem Unter­neh­men zu minimieren.

Das voll­stän­di­ge White­pa­per fin­den Sie hier zum Download.

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