See No EVIL – Angrif­fe auf Auto­no­me Fahr­zeu­ge und deren Strafbarkeit

“Auto­no­mes Fah­ren ist eine viel­ver­spre­chen­de Zukunfts­tech­no­lo­gie, deren Nutz­bar­keit in der Pra­xis stark an die Leis­tungs­fä­hig­keit der Sen­so­rik zur Umge­bungs­er­ken­nung gekop­pelt ist. Neben tech­ni­schen Feh­lern bei der maschi­nel­len Wahr­neh­mung des auto­no­men Fahr­zeugs müs­sen zuneh­mend auch geziel­te Angrif­fe als mög­li­che Gefah­ren­quel­len berück­sich­tigt wer­den. Der­zeit zeigt sich das Straf­recht die­sen neu­en Anfor­de­run­gen gewach­sen, auch wenn die Mani­pu­la­ti­on von auto­no­men Fahr­zeu­gen bis­her nicht spe­zi­al­ge­setz­lich gere­gelt wird. Mit der zuneh­men­den Ver­brei­tung auto­no­men Fah­rens wer­den gleich­sam neue Angriffs­mög­lich­kei­ten ent­ste­hen. Ob die­se eben­falls hin­rei­chend durch das Straf­recht sank­tio­niert wer­den, muss eine wei­te­re Ana­ly­se zei­gen. Offen­ba­ren sich dabei Straf­bar­keits­lü­cken, soll­te der Gesetz­ge­ber tätig wer­den. Erfor­der­lich ist dem­nach eine fort­lau­fen­de Beglei­tung des auto­no­men Fah­rens durch die Strafrechtswissenschaft.”

Ste­fan Hes­sel in der Aus­ga­be 04/2020 der ‘Zeit­schrift zum Innovations- und Tech­nik­recht’ (InTeR).

Den voll­stän­di­gen Arti­kel fin­den Sie hier.

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