“Autonomes Fahren ist eine vielversprechende Zukunftstechnologie, deren Nutzbarkeit in der Praxis stark an die Leistungsfähigkeit der Sensorik zur Umgebungserkennung gekoppelt ist. Neben technischen Fehlern bei der maschinellen Wahrnehmung des autonomen Fahrzeugs müssen zunehmend auch gezielte Angriffe als mögliche Gefahrenquellen berücksichtigt werden. Derzeit zeigt sich das Strafrecht diesen neuen Anforderungen gewachsen, auch wenn die Manipulation von autonomen Fahrzeugen bisher nicht spezialgesetzlich geregelt wird. Mit der zunehmenden Verbreitung autonomen Fahrens werden gleichsam neue Angriffsmöglichkeiten entstehen. Ob diese ebenfalls hinreichend durch das Strafrecht sanktioniert werden, muss eine weitere Analyse zeigen. Offenbaren sich dabei Strafbarkeitslücken, sollte der Gesetzgeber tätig werden. Erforderlich ist demnach eine fortlaufende Begleitung des autonomen Fahrens durch die Strafrechtswissenschaft.”
Stefan Hessel in der Ausgabe 04/2020 der ‘Zeitschrift zum Innovations- und Technikrecht’ (InTeR).
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