Sou­ve­rä­ne Clouds: Defi­ni­ti­on der Datenschützer

Der Begriff der sou­ve­rä­nen Cloud umfasst – dies ist trotz sei­ner der­zei­ti­gen Unschär­fe erkenn­bar – wich­ti­ge Anfor­de­run­gen an Daten­schutz und Cyber­si­cher­heit, bedarf aber der Kon­kre­ti­sie­rung. Inso­fern sind Dis­kus­si­ons­bei­trä­ge, Posi­tio­nie­run­gen und Stel­lung­nah­men zur sou­ve­rä­nen Cloud durch­aus der Sache dien­lich. Auch die von der DSK genann­ten Kri­te­ri­en kön­nen hier­zu einen Bei­trag leis­ten und zur Bewer­tung und Aus­ge­stal­tung von Cloud-Diensten her­an­ge­zo­gen wer­den. Mehr aber auch nicht: Die auf­ge­stell­ten Kri­te­ri­en und ihre Umset­zung sind nicht ver­bind­lich, weil die DSK hier kei­ne recht­lich ver­pflich­ten­den Vor­ga­ben machen kann.

Ste­fan Hes­sel und Chris­toph Cal­le­waert in Heft 7/2023 des iX Maga­zins, S. 80f. Der voll­stän­di­ge Arti­kel steht hier zum Down­load bereit.

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