NIS‑2 in Euro­pa: Kos­ten­lo­ser Leit­fa­den zur inter­na­tio­na­len Umsetzung

Mit der NIS-2-Richtlinie hat die Euro­päi­sche Uni­on ein ein­heit­li­ches Min­dest­ni­veau für Cyber­si­cher­heits­an­for­de­run­gen geschaf­fen. Als Richt­li­nie gilt NIS‑2 jedoch nicht unmit­tel­bar, son­dern muss von jedem Mit­glied­staat in natio­na­les Recht umge­setzt wer­den. Dies führt dazu, dass inner­halb der EU ins­ge­samt 27 natio­na­le Umset­zungs­re­ge­lun­gen bestehen bzw. ent­ste­hen. In Deutsch­land ist erfolgt die Umset­zung im BSI-Gesetz.

Leit­fa­den zur inter­na­tio­na­len Umset­zung von NIS‑2

Um Unter­neh­men bei der Umset­zung der Vor­ga­ben zu unter­stüt­zen, haben wir einen umfas­sen­den Leit­fa­den für alle EU-Mitgliedstaaten erstellt. Die­ser ent­hält ins­be­son­de­re Infor­ma­tio­nen zu:

  • dem Umset­zungs­stand in den jewei­li­gen Mitgliedstaaten,
  • den zustän­di­gen Aufsichtsbehörden,
  • Regis­trie­rungs­an­for­de­run­gen,
  • Mel­de­pflich­ten und Mel­de­por­ta­len sowie
  • den wesent­li­chen Pflich­ten nach den jewei­li­gen natio­na­len NIS-2-Regelungen.

Ent­hal­ten sind Infor­ma­tio­nen zur NIS-2-Umsetzung in fol­gen­den Mit­glied­staa­ten: Bel­gi­en, Bul­ga­ri­en, Däne­mark, Deutsch­land, Est­land, Finn­land, Frank­reich, Grie­chen­land, Irland, Ita­li­en, Kroa­ti­en, Lett­land, Litau­en, Luxem­burg, Mal­ta, Nie­der­lan­de, Öster­reich, Polen, Por­tu­gal, Rumä­ni­en, Schwe­den, Slo­wa­kei, Slo­we­ni­en, Spa­ni­en, Tsche­chi­en, Ungarn, Zypern.

Maß­geb­lich ist das jewei­li­ge natio­na­le Umsetzungsgesetz

Die natio­na­le Umset­zung hat erheb­li­che prak­ti­sche Aus­wir­kun­gen. Für betrof­fe­ne Unter­neh­men ist regel­mä­ßig nicht die NIS-2-Richtlinie, son­dern das jeweils anwend­ba­re natio­na­le Umset­zungs­ge­setz ent­schei­dend. Dies betrifft ins­be­son­de­re Unter­neh­mens­grup­pen mit Nie­der­las­sun­gen, Toch­ter­ge­sell­schaf­ten oder sons­ti­gen Stand­or­ten in meh­re­ren EU-Mitgliedstaaten. Auch wenn die Mut­ter­ge­sell­schaft ihren Sitz in Deutsch­land hat, kön­nen für die jewei­li­gen aus­län­di­schen Stand­or­te die Vor­ga­ben des dor­ti­gen natio­na­len NIS-2-Gesetzes maß­geb­lich sein. Die Mit­glied­staa­ten kön­nen zudem zusätz­li­che oder stren­ge­re Rege­lun­gen vorsehen.

Mit unse­rem Quick-Check zu NIS‑2 kön­nen Sie zudem kos­ten­frei eine Erst­ana­ly­se zu Ihrer Betrof­fen­heit durch­füh­ren: https://nis2-check.de

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