„Q‑Day“ im Blick: Kryp­to­gra­fie unter Druck

Was Unter­neh­men zur Quan­ten­re­sis­tenz wis­sen müssen

Quan­ten­com­pu­ter gal­ten lan­ge als Zukunfts­the­ma. Inzwi­schen schrei­tet die Ent­wick­lung deut­lich schnel­ler vor­an als noch vor weni­gen Jah­ren ange­nom­men. Damit rückt für Unter­neh­men eine kon­kre­te Fra­ge in den Vor­der­grund: Wer­den heu­te ein­ge­setz­te Ver­schlüs­se­lungs­ver­fah­ren in eini­gen Jah­ren noch als sicher gel­ten kön­nen? Die­se Fra­ge hat mit Blick auf Anfor­de­run­gen wie NIS‑2, BSI‑Gesetz, DORA oder den Cyber Resi­li­ence Act (CRA) auch eine recht­li­che Bedeutung.

Die Quan­ten­be­dro­hung

Vie­le gän­gi­ge Ver­schlüs­se­lungs­ver­fah­ren beru­hen auf mathe­ma­ti­schen Pro­ble­men, die für klas­si­sche Com­pu­ter prak­tisch nicht lös­bar sind. Leis­tungs­fä­hi­ge Quan­ten­com­pu­ter könn­ten die­se Annah­me in abseh­ba­rer Zeit in Fra­ge stel­len. In die­sem Zusam­men­hang wird häu­fig vom „Q‑Day“ gespro­chen, also dem Zeit­punkt, ab dem Quan­ten­com­pu­ter eta­blier­te kryp­to­gra­fi­sche Ver­fah­ren bre­chen kön­nen. Das Risi­ko beginnt jedoch nicht erst mit die­sem Zeit­punkt. Bereits heu­te kön­nen Angrei­fer Daten ver­schlüs­selt abgrei­fen und spei­chern, um sie spä­ter mit leis­tungs­fä­hi­ge­ren Tech­no­lo­gien zu ent­schlüs­seln („Har­ve­st now, decrypt later“). Beson­ders rele­vant ist dies für Infor­ma­tio­nen mit lang­fris­ti­gem Schutz­be­darf, etwa Geschäfts­ge­heim­nis­se, stra­te­gisch sen­si­ble Daten oder sicher­heits­re­le­van­te Informationen.

Stand der Tech­nik als dyna­mi­scher Maßstab

Die NIS‑2‑Richtlinie und das BSI‑Gesetz ver­pflich­ten Unter­neh­men zu ange­mes­se­nen Maß­nah­men im Bereich der Cyber­si­cher­heit. Dazu zählt auch der Ein­satz geeig­ne­ter kryp­to­gra­fi­scher Ver­fah­ren. Maß­stab ist der „Stand der Tech­nik“. Die­ser ist nicht sta­tisch, son­dern ent­wi­ckelt sich fort­lau­fend wei­ter. Unter­neh­men müs­sen daher regel­mä­ßig prü­fen, ob ihre Ver­schlüs­se­lung auch im Hin­blick auf abseh­ba­re tech­no­lo­gi­sche Ent­wick­lun­gen noch belast­bar ist.

Auch der CRA knüpft für Pro­duk­te mit digi­ta­len Ele­men­ten an den Stand der Tech­nik an. Her­stel­ler müs­sen Cyber­si­cher­heit über die gesam­te vor­ge­se­he­ne Nut­zungs­dau­er eines Pro­dukts berück­sich­ti­gen. Bei lang­le­bi­gen Pro­duk­ten bedeu­tet dies ins­be­son­de­re, dass kryp­to­gra­fi­sche Ver­fah­ren spä­ter ange­passt oder ersetzt wer­den kön­nen müs­sen. Ent­schei­dend für die Fra­ge, wel­che Ver­schlüs­se­lung erfor­der­lich ist, ist eine nach­voll­zieh­bar doku­men­tier­te Risi­ko­be­wer­tung. Zu berück­sich­ti­gen sind ins­be­son­de­re die geplan­te Nut­zungs­dau­er, der Schutz­be­darf der ver­ar­bei­te­ten Daten, die ein­ge­setz­ten kryp­to­gra­fi­schen Ver­fah­ren, deren abseh­ba­re Angreif­bar­keit sowie die tech­ni­sche Austauschbarkeit.

Kon­se­quenz für die Praxis

Post‑Quanten‑Kryptografie soll­te bereits heu­te in das Risi­ko­ma­nage­ment ein­be­zo­gen wer­den. Unter­neh­men und Her­stel­ler soll­ten sys­te­ma­tisch erfas­sen und doku­men­tie­ren, wel­che kryp­to­gra­fi­schen Ver­fah­ren ein­ge­setzt wer­den, wel­chen Schutz­be­darf die Daten haben, wie lan­ge Sys­te­me oder Pro­duk­te genutzt wer­den sol­len und ob ein spä­te­rer Aus­tausch oder eine Migra­ti­on tech­nisch mög­lich ist.

Für Her­stel­ler kann Post‑Quanten‑Kryptografie rele­van­te Aus­wir­kun­gen auf die Pro­dukt­ent­wick­lung, die tech­ni­sche Doku­men­ta­ti­on, das Schwach­stel­len­ma­nage­ment und die ver­trag­li­che Aus­ge­stal­tung von Lie­fer­ket­ten haben. Unter­neh­men im Anwen­dungs­be­reich von NIS‑2 sind gehal­ten, bestehen­de Cyber­si­cher­heits­maß­nah­men um eine Bewer­tung der Quan­ten­re­si­li­enz zu ergänzen.

Wir unter­stüt­zen Sie bei der recht­li­chen Ein­ord­nung von Kryptografie‑ und Sicher­heits­kon­zep­ten, bei der Bewer­tung von Post‑Quanten‑Risiken sowie bei der Ablei­tung erfor­der­li­cher Maß­nah­men und eine revi­si­ons­si­che­re Cybersicherheitsdokumentation.

zurück

Bleiben Sie
up to date

Wir verwenden Ihre E-Mail-Adresse ausschließlich für den Versand unseres Newsletters. Sie können Ihre Einwilligung hierfür jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.