Rechtliche Anforderungen für Hersteller und Betreiber
Pflegeroboter entwickeln sich von experimentellen Systemen zu einem festen Bestandteil moderner Versorgungsstrukturen. Mit der zunehmenden Integration von KI, Sensorik und Vernetzung geraten auch regulatorische Anforderungen in den Fokus. Diese betreffen Hersteller und Betreiber gleichermaßen, allerdings mit unterschiedlichen Schwerpunkten.
Für Hersteller stehen zunächst die produktsicherheitsrechtlichen Anforderungen im Vordergrund. Abhängig von Funktion und bestimmungsgemäßem Verwendungszweck kann ein Pflegeroboter als Medizinprodukt im Sinne der Medical Device Regulation (MDR) einzustufen sein. In diesem Fall sind Anforderungen an Risikomanagement, technische Dokumentation, klinische Bewertung und Konformitätsbewertung zu erfüllen. Sind die Systeme nicht als Medizinprodukt einzustufen, können auch die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 sowie der Cyber Resilience Act (CRA) einschlägig sein. Besondere Bedeutung hat darüber hinaus der Einsatz von KI. KI-gestützte Funktionen zur Umgebungsanalyse, Verhaltensauswertung oder Interaktion mit Pflegebedürftigen können Anforderungen aus der KI-Verordnung (AI Act) unterliegen. Hersteller müssen daher bereits in der Entwicklungsphase prüfen, ob das jeweilige System als Hochrisiko-KI-System einzustufen ist und welche Pflichten sich hieraus ergeben.
Für Betreiber stellen sich demgegenüber vor allem Fragen der rechtskonformen Nutzung. Bereits die Einführung eines Robotiksystems erfordert in der Regel eine datenschutzrechtliche Prüfung. Da Robotersysteme häufig personenbezogene Daten und nicht selten auch Gesundheitsdaten verarbeiten, sind insbesondere die Anforderungen der DSGVO zu beachten. Bereits vor der Beschaffung sollten Einrichtungen daher prüfen, welche Daten verarbeitet werden, welche Datenschutzmaßnahmen erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere Datenschutz-Folgenabschätzungen. Hinzu treten Pflichten aus dem europäischen KI-Recht. Zwar richten sich die zentralen Anforderungen des AI Act an Anbieter von KI-Systemen. Betreiber können jedoch ebenfalls regulatorischen Vorgaben unterliegen, etwa im Hinblick auf die bestimmungsgemäße Nutzung, die menschliche Aufsicht oder die Einhaltung spezifischer Einsatzbedingungen.
Die Verantwortlichkeit von Hersteller und Betreibern endet nicht mit dem Inverkehrbringen oder der Beschaffung. Vielmehr erstrecken sich zahlreiche Pflichten über den gesamten Lebenszyklus des Systems. Kommt es zu Schäden, können sowohl Produktfehler als auch Defizite bei Implementierung, Überwachung oder Nutzung haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Robotische Assistenzsysteme können einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen im Pflegebereich leisten. Der erfolgreiche Einsatz setzt jedoch voraus, dass Hersteller und Betreiber die regulatorischen Anforderungen aus Produktsicherheits- und Digitalrecht berücksichtigen. Wer Compliance bereits in Entwicklung, Beschaffung und Betrieb integriert, reduziert rechtliche Risiken und schafft die Grundlage für eine nachhaltige Nutzung der Technologie.
