reusch­law White­pa­per: Die neue Maschi­nen­ver­ord­nung (EU) 2023/1230

Am 21.04.2021 wur­de der Vor­schlag der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on für eine Maschi­nen­ver­ord­nung (Maschinen-VO) ver­öf­fent­licht, der am 22.05.2023 vom Rat der Euro­päi­schen Uni­on ange­nom­men und am 29.06.223 im Amts­blatt der Euro­päi­schen Uni­on ver­öf­fent­lich wur­de. Seit dem 19.07.2023 ist die neue Maschi­nen­ver­ord­nung (EU) 2023/1230 mit ihrem neu­en Rege­lungs­re­gime nun in Kraft getre­ten. Die ver­schärf­ten gesetz­li­chen Rege­lun­gen, die sich auf­grund der stei­gen­den Digi­ta­li­sie­rung und Ver­net­zung von Pro­duk­ten im Inter­net der Din­ge (IoT) oder durch smar­te Anwen­dun­gen in immer mehr Rechts­be­rei­chen fin­den, sol­len kei­nen „Hemm­schuh“ für die euro­päi­sche Wirt­schaft dar­stel­len. Ziel des euro­päi­schen Gesetz­ge­bers ist es daher, Wett­be­werbs­be­din­gun­gen zu schaf­fen, die eine inter­na­tio­na­le Wett­be­werbs­fä­hig­keit und zugleich ein hohes Sicherheits- und Schutz­ni­veau für die Ver­wen­der von Maschi­nen und Drit­te gewähr­leis­ten und gleich­zei­tig das Ver­trau­en der Ver­brau­cher und der Ver­wen­der in digi­ta­le inno­va­ti­ve Tech­no­lo­gien för­dern. Spe­zi­fi­sche Zie­le der Über­ar­bei­tung sind dar­über hin­aus die Berück­sich­ti­gung von Risi­ken, die sich aus der Anwen­dung neu­er Tech­no­lo­gien, ins­be­son­de­re KI, erge­ben. Recht­li­che Klar­heit soll in Bezug auf den Anwen­dungs­be­reich der Ver­ord­nung, die Defi­ni­tio­nen und Begriffs­be­stim­mun­gen durch die längst fäl­li­ge Anglei­chung an den NLF und die Her­stel­lung der Kohä­renz mit ande­ren Rechts­ak­ten erhöht wer­den. Gleich­zei­tig sol­len die wirt­schaft­li­chen und öko­no­mi­schen Belas­tun­gen der Wirt­schafts­ak­teu­re durch die Ermög­li­chung digi­ta­ler Doku­men­ta­ti­on abge­fe­dert werden.

Im vor­lie­gen­den White­pa­per stel­len Saskia Witt­brodt und Karin Potel die grund­le­gen­den Ände­run­gen der Maschinen-VO dar und skiz­zie­ren deren Aus­wir­kun­gen auf die Inte­gra­ti­on von Soft­ware und KI-Systemen in Maschi­nen sowie den Rechts­rah­men für digi­ta­le Gebrauchsanleitungen.

Das voll­stän­di­ge White­pa­per fin­den Sie hier zum Down­load.

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