reuschlaw & GTS: Neue rechtliche Anforderungen an die Entwaldungsfreiheit globaler Lieferketten
Im Zuge der Umsetzung des europäischen Green Deal stärkt die EU stetig die Nachhaltigkeit von Lieferketten und veröffentlichte in diesem Zuge am 17.11.2021 den weltweit ersten Verordnungsentwurf zur Regulierung der Entwaldungsfreiheit von globalen Lieferketten, der nach nur anderthalbjährigen Beratungen schon am 29. Juni dieses Jahres in Kraft getreten ist. Die neue EU Deforestation Verordnung (EUDR) geht weit über die Vorgaben der noch gültigen Holzhandelsverordnung (EU Timber Regulation – EUTR) hinaus und reguliert nicht nur die Anforderungen an die Legalität, sondern auch die Anforderungen an die Entwaldungsfreiheit von globalen Lieferketten. Daher kommen neue Fragen auf: Wie genau soll die Entwaldungsfreiheit in der Lieferkette nachgewiesen werden? Wie gelangt man an geeignete Dokumente und welchen Anforderungen müssen diese genügen? Welche Sorgfaltspflichten gelten für wen und ab wann gelten die neuen Anforderungen?
Diese und weitere Fragen beantworten wir in unserem reuschlaw Update, das wir gemeinsam mit unserem Kooperationspartner Global Traceability Solutions (GTS) durchführen. Die Veranstaltung richtet sich an Marktteilnehmer und Händler, die Geschäftsführung sowie Beschäftigte in der Qualitätssicherung und Product Compliance.
Session 1: Vorstellung der EUTR und der neuen Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten
Referentin: Saskia Wittbrodt, Rechtsanwältin, Counsel, reuschlaw
- Regulatorischer Rahmen EUDR
- Relevante Akteure
- Sorgfaltspflichtenregelung mit ausgeweitetem Pflichtenkreis
- Sorgfaltspflichtenerklärung
- Reportingpflichten
- Konsequenzen bei Verstößen
Session 2: Was ist neu? Überblick über die neuen Regelungen
Referent: Dr. Ulrich Heindl, Geschäftsführer, Global Traceability Solutions
- Deep Dive EUDR
- Praktische Implikationen für
- Datensammlung und ‑erfassung (Geodaten)
- Rückverfolgbarkeit und
- Risikobewertung
- Sorgfaltspflichtenerklärung
- Reporting
Die Teilnahme ist für Mandanten, KMU, Industrie etc. kostenlos. Die Teilnahme als externe Beraterin / externer Berater ist kostenpflichtig. Wir stellen für die Teilnahme an der Veranstaltung einen Betrag von 599,– € netto in Rechnung, zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung. Wenn Sie als externe Beraterin / externer Berater teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an marketing@reuschlaw.de.