Busi­ness Brunch Kos­me­tik 4.0

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Pro­dukt­si­cher­heit von kos­me­ti­schen Mitteln

Mit Inkraft­tre­ten der Kos­me­tik­ver­ord­nung (EG-Verordnung Nr. 1223/2009) wur­den die Anfor­de­run­gen an die Pro­dukt­si­cher­heit bei kos­me­ti­schen Mit­teln wei­ter erhöht. Her­stel­ler müs­sen gewähr­leis­ten, dass nur siche­re Pro­duk­te auf den Markt gebracht wer­den. Es gilt, ent­spre­chend der Ziel­set­zung der Kos­me­tik­ver­ord­nung, ein hohes Gesund­heits­schutz­ni­veau zu errei­chen. Das in Deutsch­land bestehen­de Mit­tei­lungs­sys­tem für Rezep­tu­ren wur­de mit der Kos­me­tik­ver­ord­nung auch auf EU-Ebene ver­bind­lich vor­ge­schrie­ben, die Anfor­de­run­gen an die Sicher­heits­be­wer­tung wei­ter konkretisiert.

Die für das Kos­me­tik­pro­dukt ver­ant­wort­li­che Per­son ist hier­bei mit Fra­gen der kor­rek­ten Kenn­zeich­nung, der rechts­si­che­ren Bewer­bung, dem Umgang mit uner­wünsch­ten Neben­fol­gen sowie Haf­tungs­ri­si­ken kon­fron­tiert. Dies wirkt sich auch auf die Ver­trags­ge­stal­tung mit Lohn­her­stel­lern und die Gestal­tung von Qua­li­täts­si­che­rungs­ver­ein­ba­run­gen aus.

Die Recht­spre­chung hat sich seit Inkraft­tre­ten der Kos­me­tik­ver­ord­nung wie­der­holt zu Abgren­zungs­kri­te­ri­en der ver­schie­de­nen Pro­dukt­ka­te­go­rien, zu Wer­be­aus­sa­gen für kos­me­ti­sche Mit­tel und der Claims-VO sowie zu dem Tier­ver­suchs­ver­bot geäu­ßert. Für „Borderline-Produkte“ hat die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on Leit­li­ni­en ver­öf­fent­licht, um die Abgren­zung der ver­schie­de­nen Pro­dukt­grup­pen zu erleichtern.

Unse­re The­men wer­den unter ande­rem umfassen: 

  • Abgren­zung kos­me­ti­scher Mit­tel zu ande­ren Pro­dukt­grup­pen, „Borderline-Produkte“
  • Uner­wünsch­te Neben­fol­gen, Kosmetovigilanz
  • Pro­dukt­haf­tung, Pro­dukt­si­cher­heit, Marktüberwachung
  • Ver­trags­ge­stal­tung mit Lohn­her­stel­lern und Qualitätssicherungsvereinbarungen
  • Rechts­si­che­re Wer­bung für kos­me­ti­sche Mit­tel, Claims-VO
  • Aktu­el­le Rechtsprechung

Wir freu­en uns, die­se The­men im Rah­men unse­res Busi­ness Brunch mit Ihnen zu diskutieren.

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