(Industrie-)Standards in der Automotiveindustrie – eine Haftungsfalle?
Business Brunch am 24. März 2017 mit Daniel Wuhrmann
Führt man sich die Entwicklungs- und Inverkehrgabeprozesse von (Zuliefer-)Produkten in der Automobilindustrie anhand der üblichen Vereinbarungen und deren Inhalte vor Augen, wird eines sehr schnell klar:
Lieferanten und Hersteller haben in allen Stufen der Produktverwirklichung mit Standards zu tun. Lastenhefte, Spezifikationen und vertragliche Vereinbarungen verweisen auf nationale wie internationale, durch Normungsverfahren entstandene, aber teils auch auf unternehmenseigene Standards. Es gibt kaum einen Bereich, der nicht durch derartige Regelwerke zumindest ansatzweise tangiert wird. Geht man mit den Beteiligten in den Diskurs, wird allerdings ein weiterer Punkt offensichtlich: die Funktion der Standards und etwaige Konsequenzen bei deren Nichtbeachtung sind oft kaum oder nicht ausreichend bekannt.
Abgesehen von den produkt- oder prozessbezogenen Vorgaben, die sich aus den Inhalten der Regelwerke ergeben, können solche Vereinbarungen und die (Nicht-) Einhaltung der Standards jedoch auch erhebliche rechtliche Relevanz haben. Abgesehen von Konsequenzen in der vertraglichen Haftung, kann dies auch Folgen im Bereich der Produkthaftung in der Handhabung der Marktüberwachung der zuständigen Behörden und letztlich auch in der persönlichen Haftung der verantwortlichen Stakeholder haben.
Wir freuen uns, mit Ihnen im Rahmen unseres Business Brunch am 24. März 2017 in Augsburg neben
- der rechtlichen Natur und der generellen Funktion von Standards und Normen im haftungsrechtlichen Kontext auch ausgewählte, hochaktuelle Bereiche und neuralgische Punkte von industriespezifischen Standards
- wie ISO/TS bzw. IATF 16949,
- die Schnittstellen der funktionalen Sicherheit für elektronische/elektrische Produkte nach ISO 26262 sowie
- Anforderungen an Datenschutz und ‑sicherheit im (inter-)nationalen Kontext
zu diskutieren.
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