Busi­ness Brunch Stan­dards in der Automotiveindustrie

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(Industrie-)Standards in der Auto­mo­tiv­e­indus­trie – eine Haftungsfalle?

Busi­ness Brunch am 24. März 2017 mit Dani­el Wuhrmann

Führt man sich die Entwicklungs- und Inver­kehr­gabe­pro­zes­se von (Zuliefer-)Produkten in der Auto­mo­bil­in­dus­trie anhand der übli­chen Ver­ein­ba­run­gen und deren Inhal­te vor Augen, wird eines sehr schnell klar:

Lie­fe­ran­ten und Her­stel­ler haben in allen Stu­fen der Pro­dukt­ver­wirk­li­chung mit Stan­dards zu tun. Las­ten­hef­te, Spe­zi­fi­ka­tio­nen und ver­trag­li­che Ver­ein­ba­run­gen ver­wei­sen auf natio­na­le wie inter­na­tio­na­le, durch Nor­mungs­ver­fah­ren ent­stan­de­ne, aber teils auch auf unter­neh­mens­ei­ge­ne Stan­dards. Es gibt kaum einen Bereich, der nicht durch der­ar­ti­ge Regel­wer­ke zumin­dest ansatz­wei­se tan­giert wird. Geht man mit den Betei­lig­ten in den Dis­kurs, wird aller­dings ein wei­te­rer Punkt offen­sicht­lich: die Funk­ti­on der Stan­dards und etwa­ige Kon­se­quen­zen bei deren Nicht­be­ach­tung sind oft kaum oder nicht aus­rei­chend bekannt.

Abge­se­hen von den produkt- oder pro­zess­be­zo­ge­nen Vor­ga­ben, die sich aus den Inhal­ten der Regel­wer­ke erge­ben, kön­nen sol­che Ver­ein­ba­run­gen und die (Nicht-) Ein­hal­tung der Stan­dards jedoch auch erheb­li­che recht­li­che Rele­vanz haben. Abge­se­hen von Kon­se­quen­zen in der ver­trag­li­chen Haf­tung, kann dies auch Fol­gen im Bereich der Pro­dukt­haf­tung in der Hand­ha­bung der Markt­über­wa­chung der zustän­di­gen Behör­den und letzt­lich auch in der per­sön­li­chen Haf­tung der ver­ant­wort­li­chen Stake­hol­der haben.

Wir freu­en uns, mit Ihnen im Rah­men unse­res Busi­ness Brunch am 24. März 2017 in Augs­burg neben

  • der recht­li­chen Natur und der gene­rel­len Funk­ti­on von Stan­dards und Nor­men im haf­tungs­recht­li­chen Kon­text auch aus­ge­wähl­te, hoch­ak­tu­el­le Berei­che und neur­al­gi­sche Punk­te von indus­trie­spe­zi­fi­schen Standards
  • wie ISO/TS bzw. IATF 16949,
  • die Schnitt­stel­len der funk­tio­na­len Sicher­heit für elektronische/elektrische Pro­duk­te nach ISO 26262 sowie
  • Anfor­de­run­gen an Daten­schutz und ‑sicher­heit im (inter-)nationalen Kontext

zu dis­ku­tie­ren.

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