Geschäfts­be­zie­hun­gen mit UK nach dem Brexit

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Groß­bri­tan­ni­en hat die EU ver­las­sen und zum Ende des Jah­res läuft auch die Über­gangs­pha­se ab, ohne dass sich ein Fol­ge­ab­kom­men abzeich­net. Für vie­le Unter­neh­men bedeu­tet die­se Unge­wiss­heit ein erheb­li­ches Risi­ko, das es zu mini­mie­ren gilt. Wir möch­ten Ihnen daher im Rah­men unse­res Online-Seminars ele­men­ta­re Punk­te der recht­li­chen Situa­ti­on im All­ge­mei­nen, vor allem aber der Ver­trags­ge­stal­tung mit UK-Geschäftspartnern im Spe­zi­el­len sowie die regu­la­to­ri­schen Anfor­de­run­gen Pro­duk­te betref­fend darstellen.

Auch in Zei­ten von pan­de­mie­be­ding­ten Kri­sen lösen sich Pro­ble­me in der Regel nicht in Luft auf. Der Brexit ist ein Para­de­bei­spiel hier­für, ein äußerst bedenk­li­ches sogar. Die im Aus­tritts­ab­kom­men fest­ge­leg­te Über­gangs­pha­se nach dem Aus­tritt des Ver­ei­nig­ten König­rei­ches aus der EU endet am 31.12.2020. Eine Ver­län­ge­rung die­ser Über­gangs­pha­se ist nicht mehr mög­lich, da Groß­bri­tan­ni­en die Frist für eine hier­zu not­wen­di­ge Ver­ein­ba­rung hat ver­strei­chen las­sen. Somit ist das Ver­ei­nig­te König­reich ab 1. Janu­ar 2021 nicht mehr Teil des Bin­nen­mark­tes und der Zoll­uni­on. Ob es noch zu einem Abkom­men über die Zeit danach kommt, wird mit jedem Tag unwahr­schein­li­cher: Ein har­ter Brexit droht.

Für Her­stel­ler, Impor­teu­re und Händ­ler von Pro­duk­ten stel­len sich dies­be­züg­lich vie­le Fra­gen. Inter­tek Con­su­mer Goods und reusch­law Legal Con­sul­tants beleuch­ten im Rah­men die­ses Semi­nars wesent­li­che recht­li­che Bege­ben­hei­ten zu regu­la­to­ri­schen Anfor­de­run­gen an Pro­duk­te und an den Han­del mit die­sen, auch mit Blick auf bereits bestehen­de Han­dels­be­zie­hun­gen und dahin­ge­hen­de Ver­trä­ge. Ein bis dato nur sel­ten beleuch­te­ter Schwer­punkt des Semi­nars wird die Rol­le des Euro­päi­schen Wirt­schafts­rau­mes (EWR) sein, den Groß­bri­tan­ni­en bis dato aus­drück­lich noch nicht ver­las­sen hat.

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