Automobilzulieferindustrie 2019
25. bis 27. September im Kloster Hornbach
Der Zugang zu Auslandsmärkten ist für die Unternehmen der Automobilindustrie unerlässlich. Das Wachstum findet – abgesehen vom US-Markt – vor allem in folgenden Märkten statt: Osteuropa, Asien, Lateinamerika und anderen Schwellenländern mit steigender Motorisierung [Quelle: VDA]. Um diesem Wachstum gerecht zu werden, sind nicht nur globale Handelsabkommen notwendig, auch der Vertrag kann Stellschraube für den Umsatz sein. Gerade das UN-Kaufrecht bietet Optionen für internationale Lieferverträge. Wir konnten als Experten für internationles Vertragsrecht Prof. Dr. Burkhard Piltz gewinnen, der folgende Aspekte beleuchten wird:
- Warum den wirksamen Ausschluss des UN-Kaufrechts vermeiden?
- Incoterms 2020?
- Neuerungen bei der internationalen Zahlungssicherung
Prof. Dr. Piltz ist Partner der Rechtsanwaltskanzlei Ahlers & Vogel, Hamburg und spezialisiert auf internationales Handelsrecht, insbesondere internationale Kaufverträge und verwandte Gebiete (UN-Kaufrecht/CISG, Incoterms, Vertriebshändlerrecht etc.). Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er häufig als Schiedsrichter in internationalen Verfahren tätig.
Prof. Dr. Piltz ist Vorsitzender des Executive Committee der European-Latinamerican Arbitration Association (ELArb) in Hamburg. Ferner ist er deutscher Experte des International Distribution Institutes (IDI) in Turin für Vertriebshändlerrecht und war Vorsitzender des bei der Bundesrechtsanwaltskammer eingerichteten Ausschusses für Europäisches Vertragsrecht. Zudem ist er Berater des Präsidenten der Union Internationale des Avocats (UIA) und Mitglied der internationalen Incoterms® 2020 Drafting Group bei der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris. Burghard Piltz lehrt Internationales Privatrecht und UN-Kaufrecht und wurde 1997 zum Honorarprofessor ernannt. Prof. Dr. Piltz hat Bücher zum internationalen Kaufrecht und den Incoterms publiziert und ist Herausgeber der Münchner Anwaltshandbuchs Internationales Wirtschaftsrecht.
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