Lie­fer­ket­ten­ge­setz und EU Supply-Chain-Richtlinie – Update

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Das Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz soll in Deutsch­land ansäs­si­ge Unter­neh­men mit Beginn des Jah­res 2023 ab einer bestimm­ten Grö­ße ver­pflich­ten, ihrer Ver­ant­wor­tung hin­sicht­lich der Wah­rung von Men­schen­rech­ten sowie umwelt- und natur­schutz­recht­li­chen Vor­ga­ben in ihren Lie­fer­ket­ten nach­zu­kom­men. Hier­für wer­den eini­ge Rah­men­vor­ga­ben und Anfor­de­run­gen fest­ge­legt, die für einen sys­te­mi­schen Manage­ment­an­satz gedacht sind. Unmit­tel­bar adres­sier­te Unter­neh­men wer­den mit­un­ter dazu ver­pflich­tet, ihren eige­nen Geschäfts­be­reich sowie den ihrer unmit­tel­ba­ren Zulie­fe­rer hin­sicht­lich der Schutz­be­rei­che zu über­wa­chen, pro­ak­tiv Maß­nah­men zu ergrei­fen und dies an die Auf­sichts­be­hör­de zu rapportieren.

Dar­über hin­aus steht zu erwar­ten, dass auch klei­ne­re Unter­neh­men über Kun­den­vor­ga­ben in die Pflicht genom­men wer­den, die­se Sys­te­me eben­falls zu eta­blie­ren. Soll­te dem nicht aus­rei­chend nach­ge­gan­gen wer­den, dro­hen Kon­se­quen­zen – unter ande­rem emp­find­li­che Bußgelder.

Hin­zu kommt, dass die EU an einer Richt­li­nie arbei­tet, die in die­sel­be Rich­tung stößt wie das Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz – nur tie­fer und stren­ger, zumin­dest in Teil­be­rei­chen nach den der­zeit bekann­ten Ent­wür­fen. Die Tex­te des Geset­zes sowie des Richt­li­ni­en­ent­wur­fes und die dar­in auf­ge­stell­ten Sys­te­ma­ti­ken sind aller­dings alles ande­re als tri­vi­al, ein­deu­tig und mal eben so umsetz­bar. Inso­weit muss klar sein: jedes Unter­neh­men wird sich hier­mit im Ein­zel­fall aus­ein­an­der­set­zen müs­sen, auch wenn es um die (teil­wei­se) Adap­ti­on und Umset­zung bereits exis­tie­ren­der Stan­dards geht.

Erfah­ren Sie in 45 Minu­ten den aktu­el­len Stand hin­sicht­lich der Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren und die aus haf­tungs­recht­li­cher Sicht rele­van­tes­ten Punk­te, die es bereits jetzt anzu­ge­hen gilt.

Refe­rent

Wir laden Sie daher herz­lich zu unse­rem reuschlaw-Update am 10. Sep­tem­ber von 10:00–10:45 Uhr ein.

Die Ver­an­stal­tung ist ausgebucht.

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