Die Product Compliance nimmt mit der neuen Marktüberwachungsverordnung und vielen Änderungen im Stoffrecht immer mehr Raum in Handel und Industrie ein. Neben den Themen zu Produktkonformität, harmonisierten Normen und behördlichen Rückrufen sind die strafrechtlichen Folgen für die Geschäftsleitung vermehrt im Fokus. Hierzu tragen insbesondere Regelungen aus dem Chemikalienrecht, aber auch aus Holzhandel und mineralische Rohstoffe bei. Mit dem Entwurf des Verbandssanktionengesetzes steht das erste Mal in der Geschichte des Produktrechts ein Unternehmensstrafrecht vor der Tür, das die Nähe zum US-amerikanischem Umgang mit Unternehmen bewusst sucht. Hieraus ergeben sich maximale Anforderungen an die Unternehmensorganisation, um Schäden von handelnden Personen und der Unternehmung selbst abzuwehren. Die Inhalte der Regelwerke und deren Umsetzung in ein tragfähiges Konzept bilden den Kern des reuschlaw legal summits Compliance.
Session 1
Die neue EU-Marktüberwachungsverordnung und die RAPEX – Leitlinie
Referent: Philipp Reusch
Seit 2019 ist die neue Marktüberwachungsverordnung der EU in Kraft und wird 2021 in vollem Umfang ohne Umsetzung in den Mitgliedstaaten anwendbar. Kern ist die Regulierung des Online-Handels und die Verschärfung bestehender Definitionen und Regelungen zu den Pflichten der beteiligten Wirtschaftsakteure. Es bleiben also wenige Monate, die Inhalte zu erfassen und im Unternehmen umzusetzen.
Session 2
Entwurf des Verbandssanktionengesetzes und weitere Regelungen des Produktrechts
Referent: Dennis Bernhardt
Das Verbandssanktionengesetz befindet sich zwar noch im Entwurfsstadium, erhebliche Änderungen sind aber im Wesentlichen nicht zu erwarten. Die Tragweite des Gesetzes kann nicht hoch genug bewertet werden, die Auswirkungen auf die straf- und zivilrechtliche Haftung für Unternehmen sind immens. Es findet auf alle Unternehmen Anwendung und kann zu Strafen bis zu 10% des Jahresumsatzes führen. Adressiert werden alle Straftaten, die im Unternehmen begangen werden. Sanktioniert wird dabei das fehlende System zur Verhinderung und Aufdeckung. Entscheidende Bedeutung kommt daher der Existenz eines Compliance-Management-Systems zu, das strafmildernd berücksichtigt wird. Zudem werden Strafen gemildert, wenn das Unternehmen dauerhaft an der Aufklärung mitgewirkt hat, also interne Untersuchungen entsprechend vorbereitet und durchgeführt hat. Das führt insgesamt zu einem erheblichen Druck auf die Unternehmen und die Einführung eines sinnvollen Product-Compliance-Managements.
Session 3
Aufbau einer Product-Compliance-Organisation
Referent: Philipp Reusch
Die Umsetzung der dargestellten rechtlichen Rahmenbedingungen kann nur systemisch erfolgen und muss zwingend die rechtlichen Inhalte dokumentiert und transparent erfüllen können. Eine Product-Compliance-Organisation ist weit mehr als eine Checkliste und eine Richtlinie, sondern vielmehr ein integriertes System im Rahmen einer bestehenden und gelebten Prozesslandschaft. Wir zeigen wie solche Systeme aufgebaut werden und wo die neuralgischen Punkte in der Umsetzung sein können.
Die Veranstaltung wird am 08.07.2020 von 10–13 Uhr als Webinar durchgeführt. Weitere Informationen zur Anmeldung und Durchführung sowie weitere Termine der “reuschlaw Legal Summits“-Reihe finden Sie unter www.ruw.de/reuschlaw.
Eine Veranstaltung von reuschlaw Legal Consultants und dem Compliance-Berater.
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