Barrierefreie Produkte sollen für alle Menschen, unabhängig von ihren körperlichen oder geistigen Einschränkungen, zugänglich und nutzbar sein. Die Vorteile der Barrierefreiheit sind vielfältig. Die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes stellt jedoch eine Herausforderung für Unternehmen dar.
Mit dem European Accessibility Act verpflichtet der europäische Gesetzgeber Unternehmen ab dem 28. Juni 2025 zur Sicherstellung der Barrierefreiheit bei Produkten und Dienstleistungen. In Deutschland erfolgt die Umsetzung durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das Hersteller, Händler und Importeure einer Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen betrifft und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen gewährleisten soll. Die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) konkretisiert die Anforderungen an die Barrierefreiheit: Produkte und Dienstleistungen müssen künftig wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Die Gewährleistung von Barrierefreiheit lohnt sich in mehrfacher Hinsicht: Unternehmen halten nicht nur die gesetzlichen Anforderungen ein, sondern schaffen auch mehr Teilhabe und machen ihre Angebote einem größeren Kundenkreis zugänglich
Session 1: Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen
Referent:innen:
Stefan Hessel, Head of Digital Business, reuschlaw
Jeanne Dillschneider, Associate, reuschlaw
- Grundlagen und Einführung in Universal Design
- Rechtliche Anforderungen und praktische Umsetzung
- Relevanz und Vorteile von Barrierefreiheit
- Konzept von Accessibility by Design
Session 2: Web Accessibility verstehen: Rechtliche Vorgaben und Designprinzipien im Einklang
Referentin: Lisa Haag, Senior User Experience Designer, Ergosign GmbH
- Designaspekte der Barrierefreiheit
- Usability und Accessibility
- Tools und Strategien zur Implementierung und Testung
- Q&A‑Session
Die Teilnahme für Mandanten, KMU, Industrie etc. ist kostenlos. Die Teilnahme als externe Beraterin / externer Berater ist kostenpflichtig. Wir stellen für die Teilnahme an der Veranstaltung einen Betrag von 599,– € netto in Rechnung, zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung. Wenn Sie als externe Beraterin / externer Berater teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an marketing@reuschlaw.de.
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