reusch­law Update – Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

OrtWebinar

Datum 10.12.2024, 11:00-12:00

Bar­rie­re­freie Pro­duk­te sol­len für alle Men­schen, unab­hän­gig von ihren kör­per­li­chen oder geis­ti­gen Ein­schrän­kun­gen, zugäng­lich und nutz­bar sein. Die Vor­tei­le der Bar­rie­re­frei­heit sind viel­fäl­tig. Die Umset­zung des Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­set­zes stellt jedoch eine Her­aus­for­de­rung für Unter­neh­men dar.

Mit dem Euro­pean Acces­si­bi­li­ty Act ver­pflich­tet der euro­päi­sche Gesetz­ge­ber Unter­neh­men ab dem 28. Juni 2025 zur Sicher­stel­lung der Bar­rie­re­frei­heit bei Pro­duk­ten und Dienst­leis­tun­gen. In Deutsch­land erfolgt die Umset­zung durch das Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz (BFSG), das Her­stel­ler, Händ­ler und Impor­teu­re einer Viel­zahl von Pro­duk­ten und Dienst­leis­tun­gen betrifft und die gleich­be­rech­tig­te Teil­ha­be von Men­schen mit Behin­de­run­gen und Ein­schrän­kun­gen gewähr­leis­ten soll. Die Ver­ord­nung zum Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz (BFSGV) kon­kre­ti­siert die Anfor­de­run­gen an die Bar­rie­re­frei­heit: Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen müs­sen künf­tig wahr­nehm­bar, bedien­bar, ver­ständ­lich und robust sein. Die Gewähr­leis­tung von Bar­rie­re­frei­heit lohnt sich in mehr­fa­cher Hin­sicht: Unter­neh­men hal­ten nicht nur die gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen ein, son­dern schaf­fen auch mehr Teil­ha­be und machen ihre Ange­bo­te einem grö­ße­ren Kun­den­kreis zugänglich

Ses­si­on 1: Anfor­de­run­gen an Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen
Referent:innen:
Ste­fan Hes­sel, Head of Digi­tal Busi­ness, reusch­law
Jean­ne Dill­schnei­der, Asso­cia­te, reuschlaw 

  • Grund­la­gen und Ein­füh­rung in Uni­ver­sal Design
  • Recht­li­che Anfor­de­run­gen und prak­ti­sche Umsetzung
  • Rele­vanz und Vor­tei­le von Barrierefreiheit
  • Kon­zept von Acces­si­bi­li­ty by Design

Ses­si­on 2: Web Acces­si­bi­li­ty ver­ste­hen: Recht­li­che Vor­ga­ben und Design­prin­zi­pi­en im Ein­klang
Refe­ren­tin: Lisa Haag, Seni­or User Expe­ri­ence Desi­gner, Ergosign GmbH

  • Desi­gnaspek­te der Barrierefreiheit
  • Usa­bi­li­ty und Accessibility
  • Tools und Stra­te­gien zur Imple­men­tie­rung und Testung
  • Q&A‑Session

Die Teil­nah­me für Man­dan­ten, KMU, Indus­trie etc. ist kos­ten­los. Die Teil­nah­me als exter­ne Bera­te­rin / exter­ner Bera­ter ist kos­ten­pflich­tig. Wir stel­len für die Teil­nah­me an der Ver­an­stal­tung einen Betrag von 599,– € net­to in Rech­nung, zahl­bar inner­halb von 14 Tagen nach Anmel­dung. Wenn Sie als exter­ne Bera­te­rin / exter­ner Bera­ter teil­neh­men möch­ten, wen­den Sie sich bit­te an marketing@reuschlaw.de.
Bit­te regis­trie­ren Sie sich aus­schließ­lich mit Ihrer Firmen-E-Mail.

Die Anmel­dung ist bereits geschlossen.

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