Weitere Termine der Veranstaltung
Termine:
7. November 2024, 10 Uhr
19. November 2024, 15 Uhr
Barrierefreie Produkte sollen für alle Menschen, unabhängig von ihren körperlichen oder geistigen Einschränkungen, zugänglich und nutzbar sein. Die Vorteile der Barrierefreiheit sind vielfältig. Die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes stellt jedoch eine Herausforderung für Unternehmen dar.
Mit dem European Accessibility Act verpflichtet der europäische Gesetzgeber Unternehmen ab dem 28. Juni 2025 zur Sicherstellung der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. In Deutschland erfolgt die Umsetzung durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das Hersteller, Händler und Importeure einer Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen betrifft und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen gewährleisten soll. Die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) konkretisiert die Anforderungen an die Barrierefreiheit: Produkte und Dienstleistungen müssen künftig wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Die Gewährleistung von Barrierefreiheit lohnt sich in mehrfacher Hinsicht: Unternehmen halten nicht nur die gesetzlichen Anforderungen ein, sondern schaffen auch mehr Teilhabe und machen ihre Angebote einem größeren Kundenkreis zugänglich
Session 1: Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen
Referenten:
Stefan Hessel, Head of Digital Business, reuschlaw
Jeanne Dillschneider, Associate, reuschlaw
- Grundlagen und Einführung in Universal Design
- Rechtliche Anforderungen und praktische Umsetzung
- Relevanz und Vorteile von Barrierefreiheit
- Konzept von Accessibility by Design
- Q&A‑Session