reusch­law Update – Das neue Haf­tungs­re­gime der EU für Pro­duk­te und KI

OrtWebinar

Datum 12.07.2023, 16:30-17:15

Anmelden

Die Pro­dukt­haf­tungs­richt­li­nie wird über­ar­bei­tet, dane­ben im Schat­ten der in naher Zukunft ver­ab­schie­de­ten KI-Verordnung wird ein eige­ner Haf­tungs­rah­men für Sys­te­me der künst­li­chen Intel­li­genz dis­ku­tiert. Wir stel­len die Vor­schlä­ge und Ände­run­gen vor und dis­ku­tie­ren die teil­wei­se über­ra­schen­den Über­le­gun­gen des euro­päi­schen Gesetzgebers.

Die gel­ten­de Pro­dukt­haf­tungs­richt­li­nie ist von 1985, ein gewis­ser Über­ar­bei­tungs­be­darf wäre auch ohne die rasan­te Ent­wick­lung rund um Digi­ta­li­sie­rung und künst­li­che Intel­li­genz nicht von der Hand zu wei­sen gewe­sen. Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on nutzt die Revi­si­on aller­dings für einen gro­ßen Wurf. Der Anwen­dungs­be­reich der Richt­li­nie wird erwei­tert, eben­so die Para­me­ter für die Defi­ni­ti­on eines unsi­che­ren Pro­duk­tes. Hier spie­len selbst­ver­ständ­lich digi­ta­le Ele­men­te wie Sys­te­me künst­li­cher Intel­li­genz, Soft­ware, aber auch Cyber­se­cu­ri­ty eine rele­van­te Rol­le. Auch der Scha­den wird um Daten­schutz­ele­men­te erweitert.

Dane­ben wer­den die Rechts­fol­gen ver­meint­lich ver­brau­cher­freund­li­cher gestal­tet. Hier­zu bedient sich die EU eines zivil­pro­zes­sua­len Ele­ments, das es bis­her in der Richt­li­nie – aus guten Grün­den – nicht gab. So wird neben einer dem Anscheins­be­weis ähn­li­chen Kon­struk­ti­on eine der US-amerikanischen Dis­co­very ange­nä­her­te Her­aus­ga­be­pflicht für rele­van­te Beweis­mit­tel konstruiert.

Die­sel­be Her­an­ge­hens­wei­se fin­det sich auch in der als zivil­recht­li­ches Pen­dant zur KI-Verordnung ent­wor­fe­nen KI-Haftungsrichtlinie, die eine Ver­schie­bung des Haf­tungs­ri­si­kos vom Betrei­ber zum Her­stel­ler erzeugt.

Wir möch­ten die­se Ent­wick­lun­gen in einem reusch­law Update vor­stel­len und mit Ihnen diskutieren.

Refe­rent: Phil­ipp Reusch, Foun­ding Part­ner, Head of Regu­la­to­ry Affairs & Mar­ket Measures

Die Ver­an­stal­tung wird am 12. Juli 2023 von 16:30–17:15 Uhr als Web­i­nar mit der Video­kon­fe­renz­soft­ware Zoom durchgeführt.

Ihre Anmel­dung

Die Teil­nah­me für Man­dan­ten, KMU, Indus­trie etc. ist kos­ten­los. Die Teil­nah­me als exter­ne Bera­te­rin / exter­ner Bera­ter ist kos­ten­pflich­tig. Wir stel­len für die Teil­nah­me an der Ver­an­stal­tung einen Betrag von 599,– € net­to in Rech­nung, zahl­bar inner­halb von 14 Tagen nach Anmel­dung. Wenn Sie als exter­ne Bera­te­rin / exter­ner Bera­ter teil­neh­men möch­ten, wen­den Sie sich bit­te an marketing@reuschlaw.de.

    zurück

    Bleiben Sie
    up to date

    Wir verwenden Ihre E-Mail-Adresse ausschließlich für den Versand unseres Newsletters. Sie können Ihre Einwilligung hierfür jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.