Die Produkthaftungsrichtlinie wird überarbeitet, daneben im Schatten der in naher Zukunft verabschiedeten KI-Verordnung wird ein eigener Haftungsrahmen für Systeme der künstlichen Intelligenz diskutiert. Wir stellen die Vorschläge und Änderungen vor und diskutieren die teilweise überraschenden Überlegungen des europäischen Gesetzgebers.
Die geltende Produkthaftungsrichtlinie ist von 1985, ein gewisser Überarbeitungsbedarf wäre auch ohne die rasante Entwicklung rund um Digitalisierung und künstliche Intelligenz nicht von der Hand zu weisen gewesen. Die Europäische Kommission nutzt die Revision allerdings für einen großen Wurf. Der Anwendungsbereich der Richtlinie wird erweitert, ebenso die Parameter für die Definition eines unsicheren Produktes. Hier spielen selbstverständlich digitale Elemente wie Systeme künstlicher Intelligenz, Software, aber auch Cybersecurity eine relevante Rolle. Auch der Schaden wird um Datenschutzelemente erweitert.
Daneben werden die Rechtsfolgen vermeintlich verbraucherfreundlicher gestaltet. Hierzu bedient sich die EU eines zivilprozessualen Elements, das es bisher in der Richtlinie – aus guten Gründen – nicht gab. So wird neben einer dem Anscheinsbeweis ähnlichen Konstruktion eine der US-amerikanischen Discovery angenäherte Herausgabepflicht für relevante Beweismittel konstruiert.
Dieselbe Herangehensweise findet sich auch in der als zivilrechtliches Pendant zur KI-Verordnung entworfenen KI-Haftungsrichtlinie, die eine Verschiebung des Haftungsrisikos vom Betreiber zum Hersteller erzeugt.
Wir möchten diese Entwicklungen in einem reuschlaw Update vorstellen und mit Ihnen diskutieren.
Referent: Philipp Reusch, Founding Partner, Head of Regulatory Affairs & Market Measures
Die Veranstaltung wird am 12. Juli 2023 von 16:30–17:15 Uhr als Webinar mit der Videokonferenzsoftware Zoom durchgeführt.
Ihre Anmeldung
Die Teilnahme für Mandanten, KMU, Industrie etc. ist kostenlos. Die Teilnahme als externe Beraterin / externer Berater ist kostenpflichtig. Wir stellen für die Teilnahme an der Veranstaltung einen Betrag von 599,– € netto in Rechnung, zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung. Wenn Sie als externe Beraterin / externer Berater teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an marketing@reuschlaw.de.