Neue Pflichten ab September 2026
Der Data Act regelt den fairen Zugang zu und die faire Nutzung von Daten mit dem Ziel, die wirtschaftliche Verwertbarkeit von Daten im europäischen Binnenmarkt zu stärken. Seit dem 12. September 2025 gilt die Verordnung unmittelbar und findet sowohl im B2C‑ als auch im B2B‑Verhältnis Anwendung. Ab dem 12. September 2026 greifen weitere zentrale Vorgaben des Data Act zur sogenannten Data Accessibility by Design für Hersteller vernetzter Produkte und Anbieter verbundener Dienste. Für viele Unternehmen besteht daher akuter Handlungsbedarf, technische, organisatorische und vertragliche Strukturen an die neuen Vorgaben anzupassen. Der Data Act entfaltet dabei erhebliche Auswirkungen entlang der gesamten Liefer‑ und Wertschöpfungskette – von der Herstellung über den Vertrieb bis zur Nutzung vernetzter Produkte und Dienste. Zentrale Stichworte sind insbesondere Datenzugang und Datenweitergabe sowie die künftig zwingende vertragliche Grundlage für die eigene Datennutzung. Erstmals rücken auch nicht‑personenbezogene Daten in den regulatorischen Fokus, mit erheblichen Folgen für bestehende Geschäfts‑ und Vertragsmodelle. Parallel ist stets das Zusammenspiel mit der DSGVO zu beachten. Seit Mai 2026 ist zudem das deutsche Datenverordnung-Anwendungs-und-Durchsetzungsgesetz (DADG) in Kraft, welches die nationale Durchsetzung der Verordnung regelt. Unternehmen sollten daher spätestens jetzt überprüfen, ob ihre Produkte, Prozesse und Verträge den neuen Anforderungen entsprechen.
In unserem reuschlaw Update zeigen wir gemeinsam mit machinetalk anhand eines Beispiels aus der Praxis zur Herstellung, zum Vertrieb und zur Nutzung einer Industrieanlage, welche neuen Pflichten der Data Act für die beteiligten Akteure mit sich bringt und wie die rechtssichere Umsetzung gelingt.
Session 1: Neue Rechte und Pflichten, Lieferkette, Daten- und Vertragsmanagement
Referentin: Christina Ziegler-Kiefer (reuschlaw)
- Einführung in den Data Act
- Neue Rechte und Pflichten entlang der Lieferkette
- Best Practices: Daten- und Vertragsmanagement
Session 2: Status Quo in der Praxis, Technische Umsetzung, Erfahrungswerte und Chancen
Referent: Peter Strohm (machinetalk GmbH)
- Der Betrieb von Industrieanlagen in der Praxis
- Praktische Anforderungen und Lösungsansätze
- Erkenntnisse aus der Praxis und Ausblick
Die Teilnahme für Mandanten, KMU, Industrie etc. ist kostenlos. Die Teilnahme als externe Beraterin / externer Berater ist kostenpflichtig. Wir stellen für die Teilnahme an der Veranstaltung einen Betrag von 599,– € netto in Rechnung, zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung. Wenn Sie als externe Beraterin / externer Berater teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an marketing@reuschlaw.de.
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