Der Entwurf der neuen Ökodesign-VO und der Digitale Produktpass
Bislang regelt die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG die Anforderungen für energieverbrauchsrelevante Produkte. Sie schreibt in Verbindung mit produktspezifischen Durchführungsverordnungen technische Leistungsanforderungen für die Energieeffizienz einer Vielzahl von Produkten verbindlich vor. Im Rahmen des europäischen Green Deal und der Sustainability-Initiative hat die EU-Kommission einen neuen Verordnungs-Entwurf veröffentlicht, der das System auf den gesamten Lebenszyklus des energieverbrauchsrelevanten Produktes erweitern soll: Die Erweiterung betrifft die Haltbarkeit, die Wiederverwendbarkeit, Reparaturfähigkeit und den Anteil der recycelten Materialien in den Produkten.
Zu den wesentlichen Neuerungen gehört der sogenannte digitale Produktpass. Dieser wird Informationen über die Nachhaltigkeit der Produkte erhalten und soll es den Verbrauchern in der Zukunft ermöglichen, sämtliche produktrelevante Informationen zu erhalten. In unserem reuschlaw Update möchten wir Ihnen die Neuerungen vorstellen, die auf die Hersteller zukommen, und auf bereits absehbare Umsetzungsherausforderungen hinweisen.
Session 1: Regelungsregime der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG
Referentin: Anna Piroth, Associate, reuschlaw
- Überblick über den bestehenden Rechtsrahmen für die Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte und ihrer Kennzeichnung.
Session 2: Neuerungen der Ökodesign-VO
Referentin: Saskia Wittbrodt, Senior Associate, reuschlaw
- Neuerungen, mit denen Hersteller auf Basis der vorgeschlagenen Ökodesign-Verordnung rechnen müssen. Anders als die Ökodesign-Richtlinie nimmt die Verordnung den gesamten Lebenszyklus eines Produkts in den Blick und fordert neben der energieeffizienten Gestaltung auch die Haltbarkeit und Reparaturfähigkeit von Produkten.
- An- und Herausforderungen des neuen digitalen Produktpasses.
Die Veranstaltung wird am 20. April 2023 um 10 Uhr als Webinar mit der Videokonferenzsoftware Zoom durchgeführt.
Ihre Anmeldung
Die Teilnahme für Mandanten, KMU, Industrie etc. ist kostenlos. Die Teilnahme als externe Beraterin / externer Berater ist kostenpflichtig. Wir stellen für die Teilnahme an der Veranstaltung einen Betrag von 599,– € netto in Rechnung, zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung. Wenn Sie als externe Beraterin / externer Berater teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an marketing@reuschlaw.de.