In für europäische Verhältnisse rasend schnellem Tempo haben sich Kommission, Rat und Parlament nach nur anderthalb Jahren am 21. Dezember auf einen Kompromisstext für die neue Produktsicherheitsverordnung (GPSR) geeinigt, der am 30. März 2023 das EU-Parlament passiert hat und vom Rat knapp einen Monat später angenommen wurde. Damit steht dem reformierten allgemeinen Produktsicherheitsrecht in Europa nichts mehr im Weg.
Was dies für europäische Wirtschaftsakteure, insbesondere die Hersteller von Produkten, bedeutet, erfahren Sie in unserem reuschlaw Update.
Der Kreis der betroffenen Akteure ist größer geworden, mit den Änderungen durch die neue Produktsicherheitsverordnung ist auch der Online-Handel intensiv durchgeregelt worden. Die Digitalisierung hat nicht nur erkennbar den Produktvertrieb, sondern auch die Produkte selbst erfasst, worauf der Europäische Gesetzgeber mit der Aufnahme von Software, insbesondere KI, aber auch Cybersecurity in die Kriterien für die Sicherheit eines Produktes reagiert hat. Ebenso wurde der Pflichtenkatalog für nicht harmonisierte Produkte erweitert, ebenso wie die Pflichten aus der neuen Marktüberwachungsverordnung 2019/1020/EU nunmehr auch für diese Produkte gelten. Die deutlich strengeren Regelungen hinsichtlich eines unsicheren Produktes, der Pflichtenkreise bei einem Rückruf bis hin zum Recht auf Nachbesserung bilden den Abschluss der relevanten Regelungen, die wir im reuschlaw Update diskutieren wollen.
Referent: Philipp Reusch, Founding Partner, reuschlaw
Die Veranstaltung wird am 16. Mai 2023 von 16:00–17:00 Uhr als Webinar mit der Videokonferenzsoftware Zoom durchgeführt.