reusch­law Update – Die neue Produktsicherheits-VO

OrtWebinar

Datum 16.05.2023, 16:00-17:00

In für euro­päi­sche Ver­hält­nis­se rasend schnel­lem Tem­po haben sich Kom­mis­si­on, Rat und Par­la­ment nach nur andert­halb Jah­ren am 21. Dezem­ber auf einen Kom­pro­miss­text für die neue Pro­dukt­si­cher­heits­ver­ord­nung (GPSR) geei­nigt, der am 30. März 2023 das EU-Parlament pas­siert hat und vom Rat knapp einen Monat spä­ter ange­nom­men wur­de. Damit steht dem refor­mier­ten all­ge­mei­nen Pro­dukt­si­cher­heits­recht in Euro­pa nichts mehr im Weg. 

Was dies für euro­päi­sche Wirt­schafts­ak­teu­re, ins­be­son­de­re die Her­stel­ler von Pro­duk­ten, bedeu­tet, erfah­ren Sie in unse­rem reusch­law Update. 

Der Kreis der betrof­fe­nen Akteu­re ist grö­ßer gewor­den, mit den Ände­run­gen durch die neue Pro­dukt­si­cher­heits­ver­ord­nung ist auch der Online-Handel inten­siv durch­ge­re­gelt wor­den. Die Digi­ta­li­sie­rung hat nicht nur erkenn­bar den Pro­dukt­ver­trieb, son­dern auch die Pro­duk­te selbst erfasst, wor­auf der Euro­päi­sche Gesetz­ge­ber mit der Auf­nah­me von Soft­ware, ins­be­son­de­re KI, aber auch Cyber­se­cu­ri­ty in die Kri­te­ri­en für die Sicher­heit eines Pro­duk­tes reagiert hat. Eben­so wur­de der Pflich­ten­ka­ta­log für nicht har­mo­ni­sier­te Pro­duk­te erwei­tert, eben­so wie die Pflich­ten aus der neu­en Markt­über­wa­chungs­ver­ord­nung 2019/1020/EU nun­mehr auch für die­se Pro­duk­te gel­ten. Die deut­lich stren­ge­ren Rege­lun­gen hin­sicht­lich eines unsi­che­ren Pro­duk­tes, der Pflich­ten­krei­se bei einem Rück­ruf bis hin zum Recht auf Nach­bes­se­rung bil­den den Abschluss der rele­van­ten Rege­lun­gen, die wir im reusch­law Update dis­ku­tie­ren wollen.

Refe­rent: Phil­ipp Reusch, Foun­ding Part­ner, reuschlaw

Die Ver­an­stal­tung wird am 16. Mai 2023 von 16:00–17:00 Uhr als Web­i­nar mit der Video­kon­fe­renz­soft­ware Zoom durchgeführt.

Die Anmel­dung ist bereits geschlossen.

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