Seit Januar 2023 liegt der finale Text der Maschinenverordnung als Nachfolgeregelung der bekannten, aber in die Jahre gekommenen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG vor. Es ist wahrscheinlich, dass die Verordnung im zweiten Quartal dieses Jahres durch ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft tritt und mit einem Übergangszeitraum von 42 Monaten Ende des Jahres 2026 in allen Teilen verbindlich gilt. Die Veranstaltung stellt die wesentlichen Regelungen der neuen Verordnung im Grundsatz vor, mit einem Fokus auf die geltenden Anforderungen an die Cybersicherheit für Maschinen, die Funkmodule beinhalten.
Session 1: Grundsätzliche Regelungen der Maschinenverordnung
Referentin: Saskia Wittbrodt, Senior Associate, reuschlaw
In der ersten Session stellen wir die Neuerungen und grundsätzlichen Regelungen der neuen Maschinenverordnung und ihr Verhältnis zur Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU vor. Besonderes Augenmerk wird in diesem Rahmen auf die Regelungen zur Sicherheit von Steuerungen und Cybersicherheit sowie die Möglichkeit der Bereitstellung digitaler Informationen gelegt.
Session 2: Cyber-Security-Anforderungen für Maschinen mit Funkmodulen
Referent: Dr. Matthias Flieger, Head of Department Certification bei CTC advanced GmbH
Im zweiten Teil der Veranstaltung werden im Deep Dive die technischen Anforderungen an Maschinen als Funkanlagen beleuchtet mit einem besonderen Fokus auf den geltenden Anforderungen an Cybersicherheit gemäß delegierter Rechtsverordnung 2022/30/EU. Darüber hinaus wird ein Einblick in den Stand der relevanten Normung gegeben.
Die Veranstaltung wird am 18. April 2023 von 10:00–11:30 Uhr als Webinar mit der Videokonferenzsoftware Zoom durchgeführt.