reusch­law Update – KI-Kompetenz nach der KI-Verordnung

OrtWebinar

Datum 11.03.2025, 10:00-11:00

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Wei­te­re Ter­mi­ne der Veranstaltung

Ter­mi­ne:
13. Febru­ar 2025, 10 Uhr
26. Febru­ar 2025, 10 Uhr

Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO) ist seit dem 1. August 2024 in Kraft und begrün­det neue Pflich­ten für Unter­neh­men und öffent­li­che Stel­len, die KI anbie­ten, betrei­ben, ein­füh­ren, ver­trei­ben oder nut­zen. Wobei die Pflich­ten je nach Risi­koklas­se eines KI-Systems und je nach Adres­sat unter­schied­lich streng aus­ge­stal­tet sind. Eine Pflicht, die unab­hän­gig von einer Risi­koklas­se gilt und damit den Ein­satz aller KI-Systeme betrifft, ist die neue Pflicht zur Sicher­stel­lung einer aus­rei­chen­den KI-Kompetenz in Unter­neh­men bzw. in öffent­li­chen Stel­len (Art. 4 KI-VO). Die Adres­sa­ten müs­sen danach sicher­stel­len, dass sowohl ihr Per­so­nal als auch ande­re Per­so­nen, die im Auf­trag KI-Systeme nut­zen, über eine hin­rei­chen­de KI-Kompetenz ver­fü­gen. Die­se Ver­pflich­tung gilt bereits ab dem 2. Febru­ar 2025. 

Mit unse­rem reusch­law Update zur KI-Kompetenz möch­ten wir Sie opti­mal auf die Umset­zung der neu­en Pflicht vor­be­rei­ten. Im Web­i­nar erläu­tern wir, was unter KI-Kompetenz im Sin­ne der KI-Verordnung zu ver­ste­hen ist, wer Adres­sat die­ser Pflicht ist und wel­che Maß­nah­men Unter­neh­men und öffent­li­che Stel­len in der Pra­xis ergrei­fen müs­sen, um den neu­en Anfor­de­run­gen gerecht zu werden.

Refe­ren­tin: Chris­ti­na Kie­fer, Seni­or Asso­cia­te, reusch­law
The­men: KI-Kompetenz – Über­blick und Umset­zung in der Praxis

  • die Ein­füh­rung in die KI-Verordnung
  • den Inhalt und die Adres­sa­ten der KI-Kompetenz
  • Prak­ti­sche Tipps zur Umsetzung

Die Teil­nah­me für Man­dan­ten, KMU, Indus­trie etc. ist kos­ten­los. Die Teil­nah­me als exter­ne Bera­te­rin / exter­ner Bera­ter ist kos­ten­pflich­tig. Wir stel­len für die Teil­nah­me an der Ver­an­stal­tung einen Betrag von 599,– € net­to in Rech­nung, zahl­bar inner­halb von 14 Tagen nach Anmel­dung. Wenn Sie als exter­ne Bera­te­rin / exter­ner Bera­ter teil­neh­men möch­ten, wen­den Sie sich bit­te an marketing@reuschlaw.de.
Bit­te regis­trie­ren Sie sich aus­schließ­lich mit Ihrer Firmen-E-Mail.

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