Nach für europäische Verhältnisse kurzer Zeit wurde die neue Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 (GPSR) bereits am 23.05.2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, ist am 12.06.2023 als Nachfolgeregelung der Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit in Kraft getreten und wird am 13.12.2024 scharf geschaltet. Das neue Produktsicherheitsrecht bringt bedeutende Veränderungen mit sich, die sich auf alle europäischen Wirtschaftsakteure auswirken und extreme Implikationen für die Marktüberwachung in den Mitgliedstaaten haben werden. Neben neuen Konformitätsbewertungs- und Kennzeichnungsregeln treffen die Hersteller von Produkten vor allem neue prozessuale Pflichten, die von den Marktüberwachungsbehörden in den Fokus ihrer Tätigkeit genommen werden können.
In unserem reuschlaw Update werden wir die Neuerungen der GPSR vorstellen mit Fokus auf dem deutlich erweiterten Pflichtenkreis der Hersteller von Produkten im Spannungsfeld zur Tätigkeit der Marktüberwachungsbehörden.
Referentin: Saskia Wittbrodt, Counsel, reuschlaw
- Erweiterte Konformitätsbewertungsvorgaben
- Erweiterte Kennzeichnungsregeln
- Neue Vorgaben für die Durchführung von Rückrufen
- Erweiterte Notifikationspflichten
- Ausblick