reusch­law Update – Markt­über­wa­chung in Zei­ten der neu­en Produktsicherheits-VO

OrtWebinar

Datum 10.10.2023, 10:00-11:00

Nach für euro­päi­sche Ver­hält­nis­se kur­zer Zeit wur­de die neue Pro­dukt­si­cher­heits­ver­ord­nung (EU) 2023/988 (GPSR) bereits am 23.05.2023 im Amts­blatt der Euro­päi­schen Uni­on ver­öf­fent­licht, ist am 12.06.2023 als Nach­fol­ge­re­ge­lung der Richt­li­nie 2001/95/EG über die all­ge­mei­ne Pro­dukt­si­cher­heit in Kraft getre­ten und wird am 13.12.2024 scharf geschal­tet. Das neue Pro­dukt­si­cher­heits­recht bringt bedeu­ten­de Ver­än­de­run­gen mit sich, die sich auf alle euro­päi­schen Wirt­schafts­ak­teu­re aus­wir­ken und extre­me Impli­ka­tio­nen für die Markt­über­wa­chung in den Mit­glied­staa­ten haben wer­den. Neben neu­en Konformitätsbewertungs- und Kenn­zeich­nungs­re­geln tref­fen die Her­stel­ler von Pro­duk­ten vor allem neue pro­zes­sua­le Pflich­ten, die von den Markt­über­wa­chungs­be­hör­den in den Fokus ihrer Tätig­keit genom­men wer­den können. 

In unse­rem reusch­law Update wer­den wir die Neue­run­gen der GPSR vor­stel­len mit Fokus auf dem deut­lich erwei­ter­ten Pflich­ten­kreis der Her­stel­ler von Pro­duk­ten im Span­nungs­feld zur Tätig­keit der Marktüberwachungsbehörden.

Refe­ren­tin: Saskia Witt­brodt, Coun­sel, reuschlaw

  • Erwei­ter­te Konformitätsbewertungsvorgaben
  • Erwei­ter­te Kennzeichnungsregeln
  • Neue Vor­ga­ben für die Durch­füh­rung von Rückrufen
  • Erwei­ter­te Notifikationspflichten
  • Aus­blick

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