reusch­law Update: Unfall – Sicher­heits­war­nung – Rück­ruf unter der neu­en GPSR

OrtWebinar

Datum 26.09.2025, 10:30 - 12:00 Uhr

Seit Dezem­ber 2024 sind die Rege­lun­gen der Pro­dukt­si­cher­heits­ver­ord­nung und der Durch­füh­rungs­ver­ord­nung 2024/3173 in Kraft. Zeit, die ers­ten Erfah­run­gen zu den rele­van­ten Punk­ten zu diskutieren.

Im reusch­law Update wol­len wir die ers­ten Erfah­run­gen mit dem neu­en pro­dukt­recht­li­chen Regel­werk der GPSR und des Durch­füh­rungs­rechts­akts dis­ku­tie­ren, aber auch auf die vie­len noch offe­nen Bau­stel­len eingehen.

Wie schwer muss etwa ein Unfall sein, um gemel­det zu wer­den? Gibt es eigent­lich eine Über­gangs­re­ge­lung für Maß­nah­men, die vor Dezem­ber 2024 schon begon­nen haben? Wie weit kann eine Sicher­heits­war­nung gehen? Ist der Wer­ter­satz aus Art. 37 GPSR eigent­lich in Geld zu erbrin­gen oder kann es auch ein Gut­schein sein?

Wie von uns pro­phe­zeit liegt auch bereits eine Kla­ge gegen den Durch­füh­rungs­rechts­akt 2024/3173 beim Gericht der Euro­päi­schen Uni­on vor. Die Fol­gen sind eben­so bemer­kens­wert wie die ers­ten Ent­wür­fe zur Ände­rung des natio­na­len Produktsicherheitsgesetzes.

Refe­rent

  • Phil­ipp Reusch, Rechts­an­walt, Head of Regu­la­to­ry Affairs & Mar­ket Measures

Die Teil­nah­me für Man­dan­ten, KMU, Indus­trie etc. ist kos­ten­los. Die Teil­nah­me als exter­ne Bera­te­rin / exter­ner Bera­ter ist kos­ten­pflich­tig. Wir stel­len für die Teil­nah­me an der Ver­an­stal­tung einen Betrag von 599,– € net­to in Rech­nung, zahl­bar inner­halb von 14 Tagen nach Anmel­dung. Wenn Sie als exter­ne Bera­te­rin / exter­ner Bera­ter teil­neh­men möch­ten, wen­den Sie sich bit­te an marketing@reuschlaw.de.
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