Seit Dezember 2024 sind die Regelungen der Produktsicherheitsverordnung und der Durchführungsverordnung 2024/3173 in Kraft. Zeit, die ersten Erfahrungen zu den relevanten Punkten zu diskutieren.
Im reuschlaw Update wollen wir die ersten Erfahrungen mit dem neuen produktrechtlichen Regelwerk der GPSR und des Durchführungsrechtsakts diskutieren, aber auch auf die vielen noch offenen Baustellen eingehen.
Wie schwer muss etwa ein Unfall sein, um gemeldet zu werden? Gibt es eigentlich eine Übergangsregelung für Maßnahmen, die vor Dezember 2024 schon begonnen haben? Wie weit kann eine Sicherheitswarnung gehen? Ist der Wertersatz aus Art. 37 GPSR eigentlich in Geld zu erbringen oder kann es auch ein Gutschein sein?
Wie von uns prophezeit liegt auch bereits eine Klage gegen den Durchführungsrechtsakt 2024/3173 beim Gericht der Europäischen Union vor. Die Folgen sind ebenso bemerkenswert wie die ersten Entwürfe zur Änderung des nationalen Produktsicherheitsgesetzes.
Referent
- Philipp Reusch, Rechtsanwalt, Head of Regulatory Affairs & Market Measures
Die Teilnahme für Mandanten, KMU, Industrie etc. ist kostenlos. Die Teilnahme als externe Beraterin / externer Berater ist kostenpflichtig. Wir stellen für die Teilnahme an der Veranstaltung einen Betrag von 599,– € netto in Rechnung, zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung. Wenn Sie als externe Beraterin / externer Berater teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an marketing@reuschlaw.de.
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