AI Act: Der KI-Verhaltenskodex der EU

“Die euro­päi­sche KI-Verordnung nimmt nicht nur ver­bo­te­ne und Hochrisiko-KI-Systeme in den Blick, son­dern auch Anbie­ter soge­nann­ter General-Purpose-AI-Modelle (GPAI). Die Pflich­ten für GPAI gel­ten seit dem 2. August 2025. Um die bis­lang teils vagen Vor­ga­ben des AI Act zu GPAI zu kon­kre­ti­sie­ren, hat die EU-Kommission pünkt­lich vor dem Gel­tungs­be­ginn der neu­en Vor­ga­ben des AI Act einen ‚General-Purpose AI Code of Prac­ti­ce‘ ver­öf­fent­licht und ihn am 1. August geneh­migt. Die­ser Ver­hal­tens­ko­dex soll der Indus­trie als Ori­en­tie­rungs­hil­fe die­nen, um die Anfor­de­run­gen des AI Act pra­xis­nah umzu­set­zen. Der Kodex besteht aus kon­kre­ti­sie­ren­den Kapi­teln zu den neu­en Anfor­de­run­gen zu Trans­pa­renz, Urhe­ber­recht, Sicher­heit und Risi­ko­ma­nage­ment. Wir fas­sen die wich­tigs­ten Punk­te zusammen.”

Chris­ti­na Kie­fer und Moritz Schnei­der in Heft 9/2025 des iX Maga­zins und in hei­se online.

Der voll­stän­di­ge Arti­kel steht hier zum Down­load bereit.

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