Busi­ness Brunch digi­tal: Digi­ta­le Trans­for­ma­ti­on der Auto­mo­bil­wirt­schaft – Her­aus­for­de­rung Cybersicherheit

Die digi­ta­le Trans­for­ma­ti­on der Auto­mo­bil­wirt­schaft setzt enor­mes wirt­schaft­li­ches Poten­zi­al frei. Zu den­ken ist etwa an den Ein­satz digi­ta­ler Tech­no­lo­gien in der Pro­duk­ti­on, die unter den Schlag­wor­ten Indus­trie 4.0 und Smart Fac­to­ry ver­han­delt wer­den. Digi­ta­ler wer­den aber auch die Pro­duk­te selbst. Dies betrifft Zukunfts­the­men, wie das auto­no­me  Fah­ren, aber auch die zuneh­men­de Ver­net­zung von Fahr­zeu­gen und deren Kom­po­nen­ten. Doch Digi­ta­li­sie­rung hat auch Schat­ten­sei­ten. Cyber­an­grif­fe kön­nen Fabri­ken tage­lang lahm­le­gen und bei einer Fremd­steue­rung von Fahr­zeu­gen durch Hacker dro­hen töd­li­che Unfäl­le. Aus­ge­hend von die­sen Risi­ken wer­den zunächst die bestehen­den gesetz­li­chen Vor­ha­ben für Auto­mo­ti­ve Cyber­se­cu­ri­ty näher beleuch­tet und erläu­tert, was Her­stel­ler und Zulie­fe­rer beach­ten müs­sen. Anknüp­fend dar­an wird die Umset­zung von Cyber­si­cher­heit durch orga­ni­sa­to­ri­sche und tech­no­lo­gi­sche Pro­zes­se im Mit­tel­punkt ste­hen. Ein Blick aus der Pra­xis run­det die Ver­an­stal­tung ab.

Ses­si­on 1
Digi­ta­le Trans­for­ma­ti­on der Automobilwirtschaft

Die digi­ta­le Trans­for­ma­ti­on der Auto­mo­bil­wirt­schaft bie­tet für Her­stel­ler und Zulie­fe­rer vie­le Vor­tei­le. Es ent­ste­hen aber auch neue Her­aus­for­de­run­gen zu denen, wie der Ein­füh­rungs­vor­trag zeigt, ins­be­son­de­re die Cyber­si­cher­heit gehört.

Refe­rent

Ses­si­on 2
Aktu­el­le regu­la­to­ri­sche Her­aus­for­de­run­gen für Her­stel­ler und Lieferanten

Still­ste­hen­de Fabri­ken oder töd­li­che Unfäl­le – Cyber­an­grif­fe kön­nen dra­ma­ti­sche Fol­gen haben. Der Gesetz­ge­ber greift des­we­gen zuneh­mend regu­la­to­risch ein. Der Vor­trag zeigt was Auto­mo­bil­her­stel­ler und ihre Zulie­fe­rer recht­lich zu beach­ten haben.

Refe­rent

Ses­si­on 3
Auto­mo­ti­ve Cyber Secu­ri­ty Compliance

Neue Regu­lie­run­gen bezüg­lich Cyber Secu­ri­ty und Soft­ware Updates ste­hen der­zeit auf­grund der Dring­lich­keit zur Umset­zung und Trag­wei­te für das Bestands­ge­schäft der Auto­mo­bil­in­dus­trie im beson­de­ren Fokus. Die Nicht­er­fül­lung der Anfor­de­run­gen der Regu­la­to­rik führt zu einem voll­stän­di­gen Ver­kaufs­stopp für neue Fahr­zeug­ty­pen ab Mit­te 2022 in mehr als 50 Märk­ten. Betrof­fe­ne Fahr­zeu­ge sind heu­te bereits in der Entwicklung.

Die Regu­la­to­rik ver­folgt das Ziel, bei stei­gen­der Sys­tem­kom­ple­xi­tät wei­ter­hin adäqua­te Sicher­heits­stan­dards hin­sicht­lich Cyber Secu­ri­ty und dem Auf­spie­len von Soft­ware Updates zu garan­tie­ren. Die Fähig­keit zu Soft­ware Updates in der Fahr­zeug­flot­te ist inte­gra­ler Bestand­teil des Sicherheitskonzepts.

Basie­rend auf der brei­ten Pro­jekt­er­fah­rung im The­ma Cyber Secu­ri­ty wer­den orga­ni­sa­to­ri­sche und tech­no­lo­gi­sche Lösungs­an­sät­ze auf­ge­zeigt, um die Regu­lie­run­gen ter­min­ge­recht und voll­stän­dig zu erfül­len. Dar­über hin­aus stel­len wir mög­li­che Syn­er­gien zu ver­brei­te­ten Stan­dards in der Auto­mo­bil­wirt­schaft dar. (Mul­ti Compliance)

Refe­rent

Die Ver­an­stal­tung wird am 18.03.2021 von 10–11:30 Uhr als Web­i­nar durchgeführt.

Eine Ver­an­stal­tung von reusch­law Legal Con­sul­tants und der P3 group.

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