Stefan Hessel, Christina Kiefer und Annika Mischler in der PHi Haftpflicht international – Recht & Versicherung 2/2025, S. 66–71
„Der CRA erfordert einen hohen Umsetzungsaufwand und stellt Unternehmen branchenübergreifend vor erhebliche Herausforderungen. Obwohl die meisten Anforderungen erst bis zum 11. Dezember 2027 umgesetzt sein müssen, ist ein frühzeitiges und proaktives Handeln unerlässlich, um rechtliche und operative Risiken zu minimieren.
Unternehmen sollten zunächst prüfen, ob und welche Produkte vom CRA betroffen sind, und ihre Rolle im Markt klar definieren. Anschließend ist ein strukturierter Maßnahmenplan zu entwickeln, der nicht nur die Vorgaben des CRA berücksichtigt, sondern auch dessen Wechselwirkungen mit anderen Regelwerken wie der DSGVO und der KI-Verordnung integriert. Ein Anforderungskatalog, ergänzt durch eine Gap-Analyse, kann dabei helfen, Lücken zwischen bestehenden Prozessen und neuen gesetzlichen Anforderungen zu identifizieren und gezielt zu schließen. Die Anforderungen des CRA betreffen zudem die Vertragsgestaltung mit Zulieferern und Dienstleistern, insbesondere im Hinblick auf die Cybersicherheit in der Lieferkette. Verantwortliche in Unternehmen sollten darauf achten, dass Teams zur Umsetzung des CRA interdisziplinär aufgestellt sind, da nur so die notwendige Verschmelzung von rechtlichen, technischen und operativen Maßnahmen zur Cybersicherheit möglich sind. Die Einhaltung des CRA ist zudem als Daueraufgabe anzusehen, die nur durch ein kontinuierliches Monitoring der unternehmensinternen Prozesse und der Produkte gewährleistet werden kann. Auch die dynamische Rechtslage sollte fortlaufend beobachtet werden, da sowohl mit einer weiteren Auslegung der Anforderungen durch die Aufsichtsbehörden als auch mit einer Rechtsfortbildung durch die Rechtsprechung zu rechnen ist.
Unternehmen sollten den CRA jedoch nicht nur als zusätzliche Belastung, sondern auch als Chance für die Verbesserung ihrer Produkte sehen. Wer frühzeitig handelt, sichert sich nicht nur rechtliche Compliance, sondern stärkt zugleich die eigene Marktposition und das Vertrauen von Kunden und Partnern.“
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Hausnachricht
Für den 5. Juni 2025 laden wir Sie ein, auf unserer Digital Business Conference mit uns und führenden Vertreter:innen aus der Wirtschaft, Aufsichtsbehörden und Wissenschaft, um die drängendsten rechtlichen Herausforderungen und praktikable Lösungen für Cybersicherheitsstrategien zu diskutieren. Im Fokus stehen die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie sowie die Anforderungen des Cyber Resilience Act (CRA).