Gesetzliche Anforderungen und haftungsrelevante Risiken für Unternehmensleitung und Aufsichtsgremien
Durch den CRA und die NIS-2-Richtlinie wird Cybersicherheit auch gesetzlich zur zentralen Führungsaufgabe, die von Vorstand und Geschäftsführung aktiv gesteuert werden muss. Es empfiehlt sich daher, Cybersicherheit als festen Bestandteil der Unternehmensstrategie zu verankern und regelmäßig auf Ebene der Geschäftsleitung und in Aufsichts- und Beiratsgremien zu thematisieren. Essenziell ist auch die klare Zuweisung von Verantwortlichkeiten, etwa durch die Bestellung eines Chief Information Security Officers (CISO) mit direkter Berichtslinie an die Geschäftsleitung, außerdem die regelmäßige Überwachung und kritische Hinterfragung der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen durch die Kontrollgremien.
Stefan Hessel zeigt in seinem Beitrag in der ZCG 1/2026, wie die NIS-2-Richtlinie und der Cyber Resilience Act als neue gesetzliche Anforderungen an Cybersicherheit in die Risikoberichterstattung eingebunden werden können und welche Risiken bei Verstößen drohen. Ziel ist es, Unternehmensleitung, Aufsichtsgremien, Prüferinnen und Prüfer dabei zu unterstützen, die neuen Anforderungen im Sinne einer anforderungsgerechten Corporate Governance zu erfüllen.
Den vollständigen Artikel finden Sie hier.
zurück