Datenschutz-Folgenabschätzung zum Ein­satz von Micro­soft 365

Kos­ten­lo­se Vor­la­ge für öffent­li­che Bildungseinrichtungen

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Kos­ten­lo­se Vor­la­ge für öffent­li­che Bil­dungs­ein­rich­tun­gen zum Down­load als Word.docx | PDF

Öffent­li­che Bil­dungs­ein­rich­tun­gen, die Micro­soft 365 ein­set­zen, sind in der Regel selbst für die Umset­zung der daten­schutz­recht­li­chen Anfor­de­run­gen ver­ant­wort­lich. Ihnen obliegt die Pflicht nach Art. 35 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu prü­fen, ob eine DSFA erfor­der­lich ist, und die­se ggf. durch­zu­füh­ren. Mit­hil­fe unse­rer kos­ten­lo­sen Vor­la­ge für eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) zum Ein­satz von Micro­soft 365 durch öffent­li­che Bil­dungs­ein­rich­tun­gen unter­stüt­zen wir Ver­ant­wort­li­che bei der Bewer­tung und Doku­men­ta­ti­on der daten­schutz­recht­li­chen Risi­ken und geeig­ne­ter Abhil­fe­maß­nah­men. Im Ergeb­nis kann der Ein­satz von Micro­soft 365 durch eine öffent­li­che Bil­dungs­ein­rich­tung daten­schutz­recht­lich zuläs­sig sein, wenn eine geeig­ne­te Aus­wahl risi­ko­ver­rin­gern­der tech­ni­scher und orga­ni­sa­to­ri­scher Maß­nah­men umge­setzt wird.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum daten­schutz­kon­for­men Ein­satz von Micro­soft 365 fin­den Sie in unse­rem One­pager zur Datenschutz-Compliance bei Micro­soft 365 sowie in unse­ren 5 Tipps für den daten­schutz­kon­for­men Ein­satz von Micro­soft 365 durch öffent­li­che Stel­len. Mel­den Sie sich jeder­zeit ger­ne, wenn Sie unse­re Unter­stüt­zung für einen daten­schutz­kon­for­men Ein­satz von Micro­soft 365 benö­ti­gen oder Fra­gen haben. Ger­ne erläu­tern wir Ihnen unser Vor­ge­hen aus­führ­lich in einem per­sön­li­chen Gespräch.

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