Kostenlose Vorlage für öffentliche Bildungseinrichtungen
Öffentliche Bildungseinrichtungen, die Microsoft 365 einsetzen, sind in der Regel selbst für die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen verantwortlich. Ihnen obliegt die Pflicht nach Art. 35 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu prüfen, ob eine DSFA erforderlich ist, und diese ggf. durchzuführen. Mithilfe unserer kostenlosen Vorlage für eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) zum Einsatz von Microsoft 365 durch öffentliche Bildungseinrichtungen unterstützen wir Verantwortliche bei der Bewertung und Dokumentation der datenschutzrechtlichen Risiken und geeigneter Abhilfemaßnahmen. Im Ergebnis kann der Einsatz von Microsoft 365 durch eine öffentliche Bildungseinrichtung datenschutzrechtlich zulässig sein, wenn eine geeignete Auswahl risikoverringernder technischer und organisatorischer Maßnahmen umgesetzt wird.
Weitere Informationen zum datenschutzkonformen Einsatz von Microsoft 365 finden Sie in unserem Onepager zur Datenschutz-Compliance bei Microsoft 365 sowie in unseren 5 Tipps für den datenschutzkonformen Einsatz von Microsoft 365 durch öffentliche Stellen. Melden Sie sich jederzeit gerne, wenn Sie unsere Unterstützung für einen datenschutzkonformen Einsatz von Microsoft 365 benötigen oder Fragen haben. Gerne erläutern wir Ihnen unser Vorgehen ausführlich in einem persönlichen Gespräch.
Hausnachricht
Für den 15.–16. Juni 2023 laden wir Sie ein, auf unserer Hybrid-Veranstaltung Digital Business Conference mit uns und mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Wirtschaft, den Aufsichtsbehörden und der Wissenschaft über technische und rechtliche Herausforderungen und Lösungen für Cybersicherheit zu diskutieren. Neben Trends und Zukunftsthemen, wie Software-Lieferketten, Künstliche Intelligenz oder cyberphysische Ökosysteme, stehen auch die Bezüge zum Datenschutz und IT-Recht auf der Agenda.