Deut­scher Gesetz­ge­bungs­fahr­plan für den Bahnsektor

Hin­ter­grund

Die Akteu­re der deut­schen Eisen­bahn­in­dus­trie durch­le­ben aktu­ell – zumin­dest auf der gesetz­ge­be­ri­schen Ebe­ne – unru­hi­ge Zei­ten. Denn mit der kürz­lich ver­öf­fent­lich­ten „Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung“ (EIGV), wel­che die bis­he­ri­ge „Transeuropäische-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung“ (TEIV) abge­löst hat, und mit der neu­en Euro­päi­schen Zulas­sungs­ver­ord­nung (EU) 2018/545 bereits um die Ecke, besteht für den Bahn­sek­tor nur wenig Planungs- und Rechts­si­cher­heit dar­über, was in den nächs­ten Jah­ren in Deutsch­land eigent­lich gel­ten wird. Vor die­sem Hin­ter­grund hat sich das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Ver­kehr und digi­ta­le Infra­struk­tur (BMVI) ent­schlos­sen, eine Über­sicht zu den lau­fen­den und anste­hen­den Gesetzgebungs- und Ver­ord­nungs­vor­ha­ben des Bun­des für den deut­schen Eisen­bahn­sek­tor zu erstellen.

BMVI-Rechtssetzungsvorhaben

Die Über­sicht beinhal­tet ins­ge­samt sechs anste­hen­de oder bereits lau­fen­de Rechts­set­zungs­vor­ha­ben, mit denen sich das BMVI aktu­ell für den Bereich Eisen­bahn beschäftigt.

1. Zwei­te Ver­ord­nung zur Ände­rung der Anhän­ge F und G des Über­ein­kom­mens über den inter­na­tio­na­len Eisen­bahn­ver­kehr (COTIF):

Die Ände­run­gen der Anhän­ge F und G sol­len den Neu­fas­sun­gen der euro­päi­schen Inter­ope­ra­bi­li­täts­richt­li­nie (EU) 2016/797 und der Eisenbahn-Sicherheitsrichtlinie (EU) 2016/798 Rech­nung tra­gen. Auf­grund des Bei­tritts der EU zum COTIF und weil alle EU-Mitgliedstaaten mit einem Eisen­bahn­netz auch Mit­glied­staa­ten der OTIF sind, ist die Anpas­sung und Har­mo­ni­sie­rung der deut­schen Rechts­la­ge erfor­der­lich. Die Umset­zung hat bis zum 1. März 2019 zu erfol­gen, so dass in Kür­ze mit der Länder- und Ver­bän­de­an­hö­rung zu rech­nen ist.

2. Fünf­tes Gesetz zur Ände­rung des All­ge­mei­nen Eisen­bahn­ge­set­zes (5. AEG-Änderungsgesetz):

Mit dem Gesetz soll das Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren bezüg­lich der Richt­li­ni­en 2004/49/EG und 2008/57/EG (zum Punkt Aus­nah­me­mög­lich­keit für Regio­nal­bah­nen) been­det wer­den. Es war ursprüng­lich als 10. Gesetz zur Ände­rung eisen­bahn­recht­li­cher Vor­schrif­ten geplant und lag bereits in 2017 vor. Auf­grund der Bun­des­tags­wahl und der anschlie­ßen­den Regie­rungs­bil­dung hat­te sich das Vor­ha­ben aber ver­zö­gert. Mit dem Inkraft­tre­ten ist nun­mehr Anfang 2019 zu rechnen.

3. Vier­zehn­te Ver­ord­nung zur Ände­rung eisen­bahn­recht­li­cher Vor­schrif­ten (14. ERÄV):

Mit dem Vor­ha­ben wird zum einen die Eisenbahn-Unfalluntersuchungsverordnung (EUV) geän­dert und zum ande­ren wird im Vor­griff auf die umfas­sen­de Umset­zung der Richt­li­nie (EU) 2016/798 eine Ände­rung in der Eisenbahn-Sicherheitsverordnung (ESiV) vor­ge­nom­men. Dar­über hin­aus wer­den wei­te­re gesetz­li­che Ände­run­gen zur Erle­di­gung eines Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­rens mit der Euro­päi­schen Uni­on ange­gan­gen. Der Gesetz­ent­wurf hat die inter­ne Abstim­mung bereits durch­lau­fen, so dass der­zeit die Länder- und Ver­bän­de­an­hö­rung abge­hal­ten wird.

4. Ver­ord­nung zur Aner­ken­nung und zum Ein­satz von Prüfsachverständigen:

Der Ent­wurf ent­hält die Eisenbahn-Prüfsachverständigenverordnung (EPSV), mit der die recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen für die Aner­ken­nung und Über­wa­chung von Prüf­sach­ver­stän­di­gen geschaf­fen wer­den, und die Eisenbahn-Prüfsachverständigen-Prüfungsverordnung, die Rege­lun­gen zur Prü­fung von Prüf­sach­ver­stän­di­gen als Teil des Aner­ken­nungs­ver­fah­rens ent­hält. Die ent­spre­chen­de Länder- und Ver­bän­de­an­hö­rung ist für Herbst 2018 angesetzt.

5. Neu­fas­sung der Eisen­bahn­si­gnal­ord­nung (ESO):

Die ESO wird zur Har­mo­ni­sie­rung grund­le­gend über­ar­bei­tet. Die bekann­te Struk­tur der ESO wird geän­dert, so dass sie künf­tig einen Rege­lungs­teil und eine Anla­ge mit den tech­ni­schen Beschrei­bun­gen ent­hält. Der Ent­wurf wird der­zeit in ver­schie­de­nen Arbeits­grup­pen und Gre­mi­en beraten.

6. Umset­zung der tech­ni­schen Säu­le zum 4. Eisenbahnpaket:

Die Umset­zung der tech­ni­schen Säu­le bedeu­tet vor allem die Umset­zung der neu­en Interoperabilitäts-Richtlinie (EU) 2016/797 und der neu­en Eisenbahnsicherheits-Richtlinie (EU) 2016/798. Hier­für ist die Anpas­sung der EIGV erfor­der­lich, da der Fahr­zeug­teil in der neu­en euro­päi­schen Zulas­sungs­ver­ord­nung (EU) 2018/545 gere­gelt ist. Die Arbei­ten am Refe­ren­ten­ent­wurf lau­fen bereits, denn die Umset­zung muss bis zum Juni 2019 abge­schlos­sen sein, sofern Deutsch­land die­se nicht bis 2020 aussetzt.

Wich­tig für Anwender

Um kei­ne bösen Über­ra­schun­gen und damit erheb­li­che Zusatz­kos­ten zu erfah­ren, ist es für alle betrof­fe­nen Akteu­re wich­tig und not­wen­dig, sich früh­zei­tig über die kom­men­den gesetz­li­chen Ände­run­gen einen Über­blick zu ver­schaf­fen und die­se im Rah­men von Ver­trags­ver­hand­lun­gen und Pro­jekt­pla­nung aus­rei­chend zu berücksichtigen.

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