Herausgeber des DiGA-Reports 2024: Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. (SVDGV)
Einführung und rechtliche Grundlage
Mit dem Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) im Dezember 2019 können DiGA ärztlich oder psychotherapeutisch verordnet werden oder von Patient:innen mit entsprechender Indikation direkt bei der Krankenkasse beantragt werden. Sie haben sich mittlerweile zu einer festen Säule der Regelversorgung entwickelt.
Das im März 2024 in Kraft getretene Digital-Gesetz (DigiG) soll die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter vorantreiben (wir berichteten). Es verpflichtet die Krankenkassen zur schnelleren Ausgabe von Freischaltcodes, erweitert den gesetzlichen Erstattungsanspruch auf DiGA der Risikoklasse IIb und sieht ab 2026 eine erfolgsabhängige Vergütung vor.
Wachstum und Nutzung
Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichts haben fast eine Million Patient:innen von DiGA profitiert. Die Anzahl der eingelösten Freischaltcodes stieg bis zum 31. Dezember 2024 mit zweistelligen Wachstumsraten weiter. DiGA werden von Erwachsenen aller Altersgruppen genutzt, wobei die 50- bis 64-Jährigen den größten Anteil ausmachen – ein Beleg dafür, dass digitale Gesundheitsanwendungen nicht nur von der “Digital Native”-Generation genutzt werden.
Vielfalt und Verfügbarkeit
Zum 31. Dezember 2024 waren 59 DiGA im BfArM-Verzeichnis gelistet, davon 38 dauerhaft. Insgesamt wurden seit 2020 68 verschiedene DiGA in das Verzeichnis aufgenommen, ein neuer Höchststand. Besonders erfolgreich zeigt sich das DiGA-Fast-Track-Verfahren, da zwei Drittel der zunächst vorläufig aufgenommenen DiGA mittlerweile dauerhaft gelistet sind.
Internationale Bedeutung
DiGA gelten inzwischen als “Role Model” für andere Gesundheitssysteme. Frankreich und Belgien haben sich am deutschen Erstattungsmodell orientiert, während auch Österreich und die Schweiz Schritte in Richtung einer digitalen Gesundheitsversorgung unternehmen.
Handlungsempfehlung
Hersteller Digitaler Gesundheitsanwendungen, die von der Aufnahme Ihres Produkts ins BfArM-Verzeichnis und damit von der Erstattungsfähigkeit durch die gesetzlichen Krankenkassen profitieren möchten, haben die Möglichkeit, Ihre Chancen auf Aufnahme über folgenden Link kostenfrei zu testen.
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