Bereits seit April 2019 sind Betreiber von Ladeeinrichtungen verpflichtet, das Laden von Elektroautos eichrechtskonform anzubieten. Daneben legt die Preisangabenverordnung fest, dass auf Basis des gemessenen Stromverbrauchs in kWh abgerechnet werden soll. Diese gesetzlichen Anforderungen stellen die Branche vor große Herausforderungen. Besonders kompliziert ist die Sicherstellung der Eichrechtskonformität bei mit Gleichstrom (DC) betriebenen Schnellladesäulen, da für diese Stationen eichrechtskonforme Stromzähler bisher nicht serienreif verfügbar sind.
Im vergangenen Jahr hat das BMWi mit der Branche eine Übergangsregelung für den Umgang mit nicht eichrechtskonformen Ladesäulen beschlossen. In diesem Zusammenhang veröffentlicht das Technologieprogramm Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für Elektromobilität des BMWi halbjährlich Auswertungen einer Befragung der Hersteller von DC-Messgeräten bzw. ‑Ladesäulen zur Umrüstung des Bestandes von DC-Ladestationen und zum geplanten Aufbau konformitätsbewerteter Ladestationen mit DC-Messgeräten in Deutschland.
Nach Angaben der am 21. Januar 2020 vorgelegten Studie (PDF) befanden sich Ende 2019 11 von den 17 befragten Herstellern bereits in einem Konformitätsbewertungsverfahren. Die Serienreife der Produkte wurde von 1 Hersteller noch im 4. Quartal 2019, von 3 weiteren Herstellern im 2. Quartal 2020, von 4 weiteren im 2./3. Quartal 2020 erwartet.
Das BMWi verdeutlichte, dass es im Rahmen der Nachrüstverfahren nicht allein darauf ankomme, dass DC-Messgeräte über eine Baumusterprüfbescheinigung verfügen. Entscheidend sei, dass sie serienreif und in einer entsprechenden Anzahl auf dem Markt verfügbar sind. Zudem müssen sie in einer konformitätsbewerteten Ladesäule verbaut sein.
Die Ergebnisse der Studie dienen auch als Orientierungshilfe für die Landeseichbehörden und sollen einen marktübergreifenden Blick auf den Verlauf der Konformitätsbewertungsverfahren und die Marktverfügbarkeit sowohl der DC-Messgeräte wie der ‑Ladeeinrichtungen ermöglichen.
Auch wenn die Erwartungen an die Serienreife der eichrechtskonformen Geräte z. T. leicht nach hinten korrigiert wurden, zeigen die Antworten der teilnehmenden Hersteller, dass abgeschlossene Konformitätsbewertungsverfahren und die serienreife Verfügbarkeit sowohl der DC-Messgeräte wie der ‑Ladeeinrichtungen unmittelbar bevorstehen.
Insofern sollten Betreiber von DC-Ladestationen spätestens jetzt geeignete Nachrüstpläne zur Kommunikation mit den Behörden entwickeln oder anpassen, um auf etwaige behördliche Maßnahmen reagieren zu können.
Die ebenfalls im Januar von der Verbraucherzentrale NRW gegenüber der Shell-Tochter New Motion erlassene Abmahnung wegen fehlender Transparenz bei den Abrechnungsmodellen zeigt, dass die gegenwärtige Praxis der Ladeinfrastruktur-Branche nicht länger akzeptiert wird. Die Verbraucherzentrale hat auch bereits angekündigt, weitere Anbieter in den Blick zu nehmen und die Einhaltung der Regelungen zum Verbraucherschutz durchsetzen zu wollen.
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