Eich­rechts­kon­for­me Lade­säu­len in Sicht – Erfor­der­li­che Anpas­sun­gen für Betreiber

Bereits seit April 2019 sind Betrei­ber von Lade­ein­rich­tun­gen ver­pflich­tet, das Laden von Elek­tro­au­tos eich­rechts­kon­form anzu­bie­ten. Dane­ben legt die Preis­an­ga­ben­ver­ord­nung fest, dass auf Basis des gemes­se­nen Strom­ver­brauchs in kWh abge­rech­net wer­den soll. Die­se gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen stel­len die Bran­che vor gro­ße Her­aus­for­de­run­gen. Beson­ders kom­pli­ziert ist die Sicher­stel­lung der Eich­rechts­kon­for­mi­tät bei mit Gleich­strom (DC) betrie­be­nen Schnell­la­de­säu­len, da für die­se Sta­tio­nen eich­rechts­kon­for­me Strom­zäh­ler bis­her nicht seri­en­reif ver­füg­bar sind.

Im ver­gan­ge­nen Jahr hat das BMWi mit der Bran­che eine Über­gangs­re­ge­lung für den Umgang mit nicht eich­rechts­kon­for­men Lade­säu­len beschlos­sen. In die­sem Zusam­men­hang ver­öf­fent­licht das Tech­no­lo­gie­pro­gramm Informations- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­no­lo­gien (IKT) für Elek­tro­mo­bi­li­tät des BMWi halb­jähr­lich Aus­wer­tun­gen einer Befra­gung der Her­stel­ler von DC-Messgeräten bzw. ‑Lade­säu­len zur Umrüs­tung des Bestan­des von DC-Ladestationen und zum geplan­ten Auf­bau kon­for­mi­täts­be­wer­te­ter Lade­sta­tio­nen mit DC-Messgeräten in Deutschland.

Nach Anga­ben der am 21. Janu­ar 2020 vor­ge­leg­ten Stu­die (PDF) befan­den sich Ende 2019 11 von den 17 befrag­ten Her­stel­lern bereits in einem Kon­for­mi­täts­be­wer­tungs­ver­fah­ren. Die Seri­en­rei­fe der Pro­duk­te wur­de von 1 Her­stel­ler noch im 4. Quar­tal 2019, von 3 wei­te­ren Her­stel­lern im 2. Quar­tal 2020, von 4 wei­te­ren im 2./3. Quar­tal 2020 erwartet.

Das BMWi ver­deut­lich­te, dass es im Rah­men der Nach­rüst­ver­fah­ren nicht allein dar­auf ankom­me, dass DC-Messgeräte über eine Bau­mus­ter­prüf­be­schei­ni­gung ver­fü­gen. Ent­schei­dend sei, dass sie seri­en­reif und in einer ent­spre­chen­den Anzahl auf dem Markt ver­füg­bar sind. Zudem müs­sen sie in einer kon­for­mi­täts­be­wer­te­ten Lade­säu­le ver­baut sein.

Die Ergeb­nis­se der Stu­die die­nen auch als Ori­en­tie­rungs­hil­fe für die Lan­des­eich­be­hör­den und sol­len einen markt­über­grei­fen­den Blick auf den Ver­lauf der Kon­for­mi­täts­be­wer­tungs­ver­fah­ren und die Markt­ver­füg­bar­keit sowohl der DC-Messgeräte wie der ‑Lade­ein­rich­tun­gen ermöglichen.

Auch wenn die Erwar­tun­gen an die Seri­en­rei­fe der eich­rechts­kon­for­men Gerä­te z. T. leicht nach hin­ten kor­ri­giert wur­den, zei­gen die Ant­wor­ten der teil­neh­men­den Her­stel­ler, dass abge­schlos­se­ne Kon­for­mi­täts­be­wer­tungs­ver­fah­ren und die seri­en­rei­fe Ver­füg­bar­keit sowohl der DC-Messgeräte wie der ‑Lade­ein­rich­tun­gen unmit­tel­bar bevorstehen.

Inso­fern soll­ten Betrei­ber von DC-Ladestationen spä­tes­tens jetzt geeig­ne­te Nach­rüst­plä­ne zur Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den Behör­den ent­wi­ckeln oder anpas­sen, um auf etwa­ige behörd­li­che Maß­nah­men reagie­ren zu können.

Die eben­falls im Janu­ar von der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW gegen­über der Shell-Tochter New Moti­on erlas­se­ne Abmah­nung wegen feh­len­der Trans­pa­renz bei den Abrech­nungs­mo­del­len zeigt, dass die gegen­wär­ti­ge Pra­xis der Ladeinfrastruktur-Branche nicht län­ger akzep­tiert wird. Die Ver­brau­cher­zen­tra­le hat auch bereits ange­kün­digt, wei­te­re Anbie­ter in den Blick zu neh­men und die Ein­hal­tung der Rege­lun­gen zum Ver­brau­cher­schutz durch­set­zen zu wollen.

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