Die EU-Kommission plant die Einführung des digitalen Produktpasses. Damit wird der Austausch produktbezogener Informationen zwischen Unternehmen, Akteuren in der Lieferkette, Behörden und Verbrauchern vereinfacht. Die Informationen sollen komprimiert online bereitgestellt werden. Geplant ist die Verfügbarkeit aller relevanten Informationen zu einem Produkt, darunter beispielsweise die Materialien, aus denen das Produkt hergestellt ist, Informationen zu Ersatzteilen und Reparierbarkeit, Energieverbrauch sowie zur Entsorgung des Produkts. Der Zugriff kann beispielsweise durch Scannen eines QR-Codes am Produkt über eine App erfolgen, die die Informationen aus der Datenbank (Produktpassregister) abruft. Mit dem digitalen Produktpass soll eine längere Haltbarkeit und Benutzungsdauer von Produkten gewährleistet werden. Damit wird die Kreislaufwirtschaft vorangetrieben und ein Beitrag zur Erreichung der Klimaziele der EU bis 2050 geleistet. Derzeit fehlt es an einem konkreten Zeitplan zur Implementierung, bisher war eine Einführung zum Jahr 2022 geplant.
Mit dem digitalen Produktpass erledigen sich viele Probleme hinsichtlich Bedienungsanleitungen und Benutzerinformationen, die bisher aus unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen in Papierform gefordert sind. Zur Umsetzung des digitalen Produktpasses müssen auf europäischer Ebene aber die über 70 Richtlinien und Verordnungen angepasst werden, die derzeit entsprechende Vorgaben für die Kennzeichnung und Instruktion von Produkten vorgeben.
In dem am 30.03.22 veröffentlichten Entwurf für die neue Ökodesign-VO befinden sich Rahmenbedingungen für den digitalen Produktpass. In Art. 8 sind Anforderungen zur Informationsbereitstellung und in Art. 9–11 Regelungen zur Umsetzung des Produktpasses geregelt. Bereits in der Ökodesign-Richtlinie wird das Reparieren von energieverbrauchsrelevanten Produkten der Entsorgung vorgezogen. Mit Verabschiedung der Ökodesign-Verordnung könnten Vorschriften auf weitere Sektoren und Produktgruppen ausgeweitet werden.
Um die Ökodesign-Anforderungen besser durchsetzen zu können, sollen nationale Behörden und die Kommission direkten Zugang zum Datenträger haben. Bei der konkreten Ausgestaltung werden auch Normungsgremien, Industrieverbände, Verbraucherorganisatoren, Experten und internationale Partner mit einbezogen.
Begonnen wird mit dem Aufbau des digitalen Produktpasses bei ressourcen- und energieintensiven Gütern wie der Batterie. Hier soll zukünftig die Batterie-Verordnung die Batterie-Richtlinie ersetzen. Darin sind Vorschriften für den gesamten Produktlebenszyklus der Batterie geplant. Die Verordnung wird nach dem aktuellen Stand Anfang nächsten Jahres in Kraft treten. Aktuell werden zahlreiche Änderungsanträge diskutiert. Es ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach Batterien in den kommenden Jahren insbesondere aufgrund der zunehmenden Integrierung von Elektrofahrzeugen im Straßenverkehr stark steigen wird.
Fazit
Bisher gibt es lediglich produktspezifische Regelungen zu bestimmten Phasen des Produktzyklus, beispielsweise für Hausgeräte. Nun müssen die produktspezifischen Informationen digital bereitgestellt und erhöhten Transparenzanforderungen genügen. Unternehmen können sich bei der Ausgestaltung des digitalen Produktpasses einbringen und bereits jetzt ein internes Umsetzungskonzept dafür erarbeiten. Die technische Umsetzung des Produktpasses ist auch eine noch nicht gelöste Herausforderung, die nur unter Beteiligung der Industrie sinnvoll gelöst werden wird.
Unternehmen können aber mittelfristig eine einheitliche Lösung der Produktinformationspflichten erwarten, die ressourceneffizient und praktisch sein wird.
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