Lizenzrechtliche Risiken und Herausforderungen
Ob im Smartphone oder im WLAN-Router, ob im Automobil oder in der Produktionsmaschine: Die Verwendung von Open-Source-Software (OSS) in Embedded Systems nimmt zu. Mit der Nutzung und Weitergabe von „freier Software“ – auch im Rahmen des eigenen Produktes – gehen jedoch lizenzrechtliche Verpflichtungen einher. Die Frage, welche Pflichten beim Einsatz von OSS in Embedded Systems im Einzelnen aus den Lizenzbedingungen hervorgehen und wie diese praktisch umzusetzen sind, stellt Unternehmen vor rechtliche Herausforderungen. Diese sollten immer im Kontext einer umfassenden OSS-Compliance gedacht werden.
Wiedergabe der Lizenzbedingungen
Viele Open-Source-Software-Lizenzen verlangen bei der Weitergabe entsprechend lizensierter Software eine Kopie des Lizenztexts mitzugeben. Schon an diesem Punkt bestehen bei Embedded Systems besondere Herausforderungen. Werden zahlreiche verschiedene OSS-Komponenten mit unterschiedlichen Lizenzbedingungen eingesetzt, scheitert eine Weitergabe in Papierform bereits am Umfang der Dokumente. Eine ressourcenschonende Alternative kann die Anzeige der Lizenzbedingungen auf dem Display des Gerätes sein, sofern das Gerät über ein Display verfügt. Ob die bloße Anzeige der Lizenztexte jedoch aus lizenzrechtlicher Sicht zulässig ist, ist umstritten.
Problem: Darstellung des Copyright-Vermerks
In der Praxis gestaltet sich die Erfassung der einschlägigen Lizenzen für ein Embedded System aufgrund fehlender Standards schwierig und erfordert oft Handarbeit. Daneben verlangen manche Lizenzen auch die Nennung des Urhebers sowie die Aufnahme eines Haftungsausschlusses. Die formellen Anforderungen an die Nennung des Urhebers sind strenger als bei der Mitlieferung der Lizenzbedingungen. Bei Embedded Systems kann der Nutzer oft nicht auf das Dateisystem zugreifen, um die Urhebervermerke zu lesen. Hier kommt es auf die Auslegung der Lizenztexte an. Der Wortlaut der GNU General Public Licence Version 3 spricht beispielsweise gegen Versuche einer „liberaleren“ Auslegung, welche ähnliche Anforderungen für den Urhebervermerk anlegen möchte wie bei der Mitlieferung der Lizenzbedingungen. Hier heißt es:
„You may convey verbatim copies of the Program’s source code as you receive it, in any medium, provided that you conspicuously and appropriately publish on each copy an appropriate copyright notice […].“
Gefahren und Compliance
Unternehmen, die in Embedded Systems OSS einsetzen und gegen Lizenzbedingungen verstoßen, drohen Abmahnungen sowie Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche der Rechteinhaber. Daneben können Rechteinhaber auch die Vernichtung oder den Rückruf von Embedded Systems verlangen, die Urheberrechte verletzen. Unternehmen sollten deshalb bei der Verwendung von OSS in Embedded Systems vorsichtig sein und die Lizenzbedingungen einhalten. Hierfür ist ein Compliance-Management notwendig. Speziell sollten Unternehmen die Darstellungsproblematik des Urhebervermerks schon im Produktdesign beachten. Weitere Informationen zu Open-Source-Compliance finden Sie auf unserem Onepager Open-Source-Software – lizenzrechtliche Risiken im Unternehmen vermeiden.
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