Ab dem 25.12.2019 finden die für Lieferanten und Händler relevanten Vorschriften hinsichtlich des EU-Energielabels keine Anwendung mehr auf Leuchten. Dies legt die neue delegierte Verordnung vom 11. März 2019 fest (Verordnung (EU) 2019/2015). Bei Leuchten handelt es sich um das Gesamtprodukt, das eine Fassung für Lampen aufweist. Für Lampen selbst gelten die Vorschriften dagegen weiterhin.
Was müssen Lieferanten und Händler beachten?
Durch die Aufhebung der Labelpflichten für Leuchten müssen Lieferanten und Händler von Leuchten ohne enthaltene Lampen Folgendes beachten:
- Eine Aufführung des Energielabels oder labelbezogener Angaben in jeglicher Werbung darf nicht erfolgen (dies umfasst auch die Website).
- Das Label oder labelbezogene Angaben dürfen sich nicht in der Produktbeschreibung oder den technischen Daten zum Produkt wiederfinden (Ausnahme siehe letzter Punkt).
- Im Rahmen des Verkaufs über eine Verkaufsstelle dürfen keine Energielabel beigefügt oder angebracht sein.
- Die Verpackung von Leuchten und in der Verpackung enthaltene Dokumentation dürfen kein Energielabel aufweisen. Dies gilt für alle ab dem 25.12.2019 in Verkehr gebrachten Leuchten. Zuvor in Verkehr gebrachte Leuchten müssen diesbezüglich nicht nachträglich modifiziert werden.
Hintergrund
Die Regelungen zur Energieverbrauchskennzeichnung finden sich in der EU-Rahmenverordnung 2017/1369. Diese wird durch delegierte Verordnungen für spezifische Produktgruppen ergänzt. Bisher finden sich die für Leuchten relevanten Regelungen in der delegierten Verordnung (EU) Nr. 874/2012. Diese wird hinsichtlich ihres Art. 3 II und ihres Art. 4 II bereits am 25.12.2019 aufgehoben. Im Übrigen finden die Regelungen der neuen Durchführungsverordnung erst ab dem 1. September 2021 Anwendung. Anfang 2019 entfiel bereits die Labelpflicht für Staubsauger. Grund war jedoch nicht der Erlass einer neuen delegierten Verordnung, sondern das Urteil des EuG im Verfahren Dyson Ltd/Europäische Kommission (Urteil vom 8.11.2018-T-544/13).
Fazit
Lieferanten und Händler sollten zum 25.12.2019 den Wegfall der Labelpflichten für Leuchten berücksichtigen und entsprechende Vorbereitungen treffen. Die Regelungen für Lampen gelten weiterhin und sind von der Aufhebung nicht betroffen. Es erschließt sich nicht, warum der EU-Gesetzgeber eine zeitliche Lücke in der Labelpflicht entstehen lässt und damit unnötige Unsicherheit auslöst.
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