“Sowohl im Homeoffice als auch beim Einsatz derartiger neuer Lösungen werden in der Regel personenbezogene Daten verarbeitet (etwa von Beschäftigten oder den Teilnehmern einer Videokonferenz). Aus diesem Grund müssen Unternehmen neben dem Arbeitsrecht und allgemeinen Erwägungen zur IT-Sicherheit auch die spezifischen Anforderungen des Datenschutzrechts erfüllen. Der folgende Beitrag erläutert diese datenschutzrechtlichen Anforderungen an das Homeoffice sowie an neue Softwarelösungen. Darüber hinaus werden praktische Tipps zur Umsetzung gegeben und die Rechtslage um den aktuell stark im Fokus stehenden Videodienstanbieter Zoom dargestellt.”
Stefan Hessel im aktuellen juris-Magazin. Den vollständigen Artikel finden Sie hier.
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