Erzwun­ge­ne Digi­ta­li­sie­rung: Daten­schutz­recht­li­che Com­pli­ance im Home­of­fice sowie bei Kol­la­bo­ra­ti­ons­soft­ware, Video­kon­fe­ren­zen & Co.

“Sowohl im Home­of­fice als auch beim Ein­satz der­ar­ti­ger neu­er Lösun­gen wer­den in der Regel per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ver­ar­bei­tet (etwa von Beschäf­tig­ten oder den Teil­neh­mern einer Video­kon­fe­renz). Aus die­sem Grund müs­sen Unter­neh­men neben dem Arbeits­recht und all­ge­mei­nen Erwä­gun­gen zur IT-Sicherheit auch die spe­zi­fi­schen Anfor­de­run­gen des Daten­schutz­rechts erfül­len. Der fol­gen­de Bei­trag erläu­tert die­se daten­schutz­recht­li­chen Anfor­de­run­gen an das Home­of­fice sowie an neue Soft­ware­lö­sun­gen. Dar­über hin­aus wer­den prak­ti­sche Tipps zur Umset­zung gege­ben und die Rechts­la­ge um den aktu­ell stark im Fokus ste­hen­den Video­di­enst­an­bie­ter Zoom dargestellt.”

Ste­fan Hes­sel im aktu­el­len juris-Magazin. Den voll­stän­di­gen Arti­kel fin­den Sie hier.

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