EU-Batterieverordnung

Gesetz­ge­ber füllt Lücken und schafft Erleich­te­run­gen für die Batterieindustrie

“Die EU hat im Jahr 2023 mit der soge­nann­ten „Bat­te­rie­ver­ord­nung“ (2023/1542/EU – kurz „Batt­VO“) ein neu­es Regel­werk für den gesam­ten Bat­te­rie­sek­tor erlas­sen. Nicht nur wegen ihrer inhalt­lich neu­en oder höhe­ren Anfor­de­run­gen, son­dern auch wegen der teils unkla­ren Inhal­te und an eini­gen Stel­len sogar feh­len­den Kon­kre­ti­sie­run­gen stellt die Batt­VO betrof­fe­ne Unter­neh­men vor erheb­li­che Herausforderungen.”

In die­sem Bei­trag in batterie-produktion.de beschreibt Thors­ten Deeg, wie die EU mit zeit­li­chen Ver­schie­bun­gen, Erleich­te­run­gen und natio­na­len Kon­kre­ti­sie­run­gen auf die prak­ti­schen Umset­zungs­pro­ble­me der Bat­te­rie­ver­ord­nung reagiert und Unter­neh­men damit wei­ter­hin erheb­li­che Compliance-Herausforderungen stellt.

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