Gesetzgeber füllt Lücken und schafft Erleichterungen für die Batterieindustrie
“Die EU hat im Jahr 2023 mit der sogenannten „Batterieverordnung“ (2023/1542/EU – kurz „BattVO“) ein neues Regelwerk für den gesamten Batteriesektor erlassen. Nicht nur wegen ihrer inhaltlich neuen oder höheren Anforderungen, sondern auch wegen der teils unklaren Inhalte und an einigen Stellen sogar fehlenden Konkretisierungen stellt die BattVO betroffene Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen.”
In diesem Beitrag in batterie-produktion.de beschreibt Thorsten Deeg, wie die EU mit zeitlichen Verschiebungen, Erleichterungen und nationalen Konkretisierungen auf die praktischen Umsetzungsprobleme der Batterieverordnung reagiert und Unternehmen damit weiterhin erhebliche Compliance-Herausforderungen stellt.
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