Die EU-Kommission hat im Jahr 2017 einen Evaluierungsprozess zur Zukunftsfähigkeit der alten EU-Maschinenrichtlinie gestartet. Als Resultat wurde im Jahr 2021 ein Vorschlag für eine neue EU-Maschinenverordnung vorgelegt, welcher schließlich im April 2023 als neue MVO verabschiedet wurde. Eines der Hauptmotive für die Novellierung war es, das Maschinenrecht an den rasanten technischen Fortschritt und auch an die Systematik des New Legislative Framework anzupassen, und die Erwägungsgründe nennen insofern ausdrücklich KI und Robotik. Sucht man allerdings im Regelungsteil der MVO den Begriff Roboter, so sucht man vergebens. Die Verordnung beinhaltet in ihrem Gesetzestext (außerhalb der Erwägungsgründe) keine direkte Bezugnahme auf Roboter oder gar eine Begriffsdefinition.
Dr. Volker Hartmann und Yannick Seebach haben in der aktuellen Ausgabe der PHi 4/2025 das Thema „EU-produktrechtskonformer Einsatz humanoider, KI-gestützter Roboter in der Produktion“ umfassend beleuchtet – von den aktuellen Anforderungen der Produktcompliance (MVO, AIA, CRA) bis hin zu den Vorgaben der neuen Produkthaftungsrichtlinie. Den vollständigen Aufsatz finden Sie hier: https://de.genre.com/knowledge/publications/2025/august/phi25-4-de ($)
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