EU-produktrechtskonformer Ein­satz huma­no­ider, KI-gestützter Robo­ter in der Produktion

Die EU-Kommission hat im Jahr 2017 einen Eva­lu­ie­rungs­pro­zess zur Zukunfts­fä­hig­keit der alten EU-Maschinenrichtlinie gestar­tet. Als Resul­tat wur­de im Jahr 2021 ein Vor­schlag für eine neue EU-Maschi­nenverordnung vor­ge­legt, wel­cher schließ­lich im April 2023 als neue MVO ver­ab­schie­det wur­de. Eines der Haupt­mo­ti­ve für die Novel­lie­rung war es, das Maschi­nen­recht an den rasan­ten tech­ni­schen Fort­schritt und auch an die Sys­te­ma­tik des New Legis­la­ti­ve Frame­work anzu­pas­sen, und die Erwä­gungsgründe nen­nen inso­fern aus­drücklich KI und Robo­tik. Sucht man aller­dings im Regelungs­teil der MVO den Begriff Robo­ter, so sucht man ver­ge­bens. Die Verord­nung beinhal­tet in ihrem Gesetzes­text (außer­halb der Erwägungs­gründe) kei­ne direk­te Bezug­nah­me auf Robo­ter oder gar eine Begriffsdefinition.

Dr. Vol­ker Hart­mann und Yan­nick See­bach haben in der aktu­el­len Aus­ga­be der PHi 4/2025 das The­ma „EU-produktrechtskonformer Ein­satz huma­no­ider, KI-gestützter Robo­ter in der Pro­duk­ti­on“ umfas­send beleuch­tet – von den aktu­el­len Anfor­de­run­gen der Pro­dukt­com­pli­ance (MVO, AIA, CRA) bis hin zu den Vor­ga­ben der neu­en Pro­dukt­haf­tungs­richt­li­nie. Den voll­stän­di­gen Auf­satz fin­den Sie hier: https://de.genre.com/knowledge/publications/2025/august/phi25-4-de ($)

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