Am 14. November 2017 hat das Europäische Parlament eine Entschließung verabschiedet, die sich mit der „Rettung von Menschenleben“ durch mehr Sicherheit im Straßenverkehr befasst (2017/2085(INI)). Auslöser für diese Initiative des Parlaments waren die jährlich 25.000 Verkehrstoten und hunderttausenden Verletzten im europäischen Straßenverkehr, deren Zahl durch bereits verfügbare und technisch ausgereifte Fahrassistenzsysteme deutlich reduziert werden könnte.
Mit der Entschließung fordert das Parlament die Europäische Kommission deshalb dazu auf, entsprechende Maßnahmen einzuleiten, um den Einbau von Fahrassistenzsystemen in Pkw verpflichtend vorzuschreiben. Im Rahmen der stetig steigenden Automatisierung von Fahrzeugen sind solche Systeme zwar bereits in einigen Fahrzeugklassen zu finden. Allerdings sind bisher noch immer Dreiviertel aller Neuwagen vor allem aus Kostengründen nicht damit ausgestattet.
Das Parlament möchte aber auch sicherstellen, dass die Sicherheit im Straßenverkehr zukünftig nicht von der Zahlungsfähigkeit der Bürger abhängig ist. Das Parlament fordert deshalb, dass nur solche Fahrassistenzsysteme verpflichtend eingebaut werden müssen, die „einen auf wissenschaftlichen Nachweisen beruhenden, wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit leisten, ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen und marktreif sind“.
Im Detail soll insbesondere der Einbau folgender Systeme verpflichtend werden:
- Notbremsassistenten mit Fußgänger‑, Radfahrer‑, Kleinkraftradfahrer- und Motorradfahrererkennung in Pkw, leichten Nutzfahrzeugen, Bussen und Lkw.
- Übersteuerbare intelligente Geschwindigkeitsassistenzsysteme, die Geschwindigkeitsbeschränkungen, Stoppschilder und Ampeln anzeigen und eingreifen, um den Fahrer dabei zu unterstützen, sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung zu halten.
- Übersteuerbarer Spurhalteassistent, der nicht nur warnt, sondern auch angemessen eingreift, ohne jedoch dem Fahrer den direkten Eingriff zu verwehren
Um diese Forderungen in geltendes EU-Recht umzusetzen, wird erwartet, dass die Europäische Kommission in den nächsten Monaten Vorschläge für einen entsprechenden Rechtsakt abgibt. Sollte einer der Vorschläge das europäische Gesetzgebungsverfahren erfolgreich durchlaufen, ist damit zu rechnen, dass der verpflichtende Einbau solcher Systeme zukünftig verbindlich wird.
Die EU folgt damit grundsätzlich dem eigenen Trend, um den voranschreitenden Grad der Automatisierung von Fahrzeugen und die langfristige Entwicklung zum autonomen Fahrzeug zu unterstützen und voranzutreiben. Hauptargument ist dabei die dadurch steigende Verkehrssicherheit.
Unberücksichtigt bleibt dabei jedoch, dass dem Einsatz von Fahrassistenzsystemen, ab einem gewissen Grad der Automatisierung, noch immer verkehrsrechtliche Hürden entgegenstehen, die eine serienmäßige Zulassung solcher Systeme aktuell unmöglich machen. Das betrifft insbesondere Systeme, die ein ständiges Überwachen durch den Fahrer nicht mehr vorsehen. Die EU muss deshalb gleichzeitig darauf hinwirken, dass auch die entsprechenden regulatorischen Rahmenbedingungen angepasst werden.
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