Euro­päi­sches Par­la­ment for­dert ver­pflich­ten­den Ein­bau von Fahrassistenzsystemen

Am 14. Novem­ber 2017 hat das Euro­päi­sche Par­la­ment eine Ent­schlie­ßung ver­ab­schie­det, die sich mit der „Ret­tung von Men­schen­le­ben“ durch mehr Sicher­heit im Stra­ßen­ver­kehr befasst (2017/2085(INI)). Aus­lö­ser für die­se Initia­ti­ve des Par­la­ments waren die jähr­lich 25.000 Ver­kehrs­to­ten und hun­dert­tau­sen­den Ver­letz­ten im euro­päi­schen Stra­ßen­ver­kehr, deren Zahl durch bereits ver­füg­ba­re und tech­nisch aus­ge­reif­te Fahr­as­sis­tenz­sys­te­me deut­lich redu­ziert wer­den könnte.

Mit der Ent­schlie­ßung for­dert das Par­la­ment die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on des­halb dazu auf, ent­spre­chen­de Maß­nah­men ein­zu­lei­ten, um den Ein­bau von Fahr­as­sis­tenz­sys­te­men in Pkw ver­pflich­tend vor­zu­schrei­ben. Im Rah­men der ste­tig stei­gen­den Auto­ma­ti­sie­rung von Fahr­zeu­gen sind sol­che Sys­te­me zwar bereits in eini­gen Fahr­zeug­klas­sen zu fin­den. Aller­dings sind bis­her noch immer Drei­vier­tel aller Neu­wa­gen vor allem aus Kos­ten­grün­den nicht damit ausgestattet. 

Das Par­la­ment möch­te aber auch sicher­stel­len, dass die Sicher­heit im Stra­ßen­ver­kehr zukünf­tig nicht von der Zah­lungs­fä­hig­keit der Bür­ger abhän­gig ist. Das Par­la­ment for­dert des­halb, dass nur sol­che Fahr­as­sis­tenz­sys­te­me ver­pflich­tend ein­ge­baut wer­den müs­sen, die „einen auf wis­sen­schaft­li­chen Nach­wei­sen beru­hen­den, wesent­li­chen Bei­trag zur Erhö­hung der Stra­ßen­ver­kehrs­si­cher­heit leis­ten, ein posi­ti­ves Kosten-Nutzen-Verhältnis auf­wei­sen und markt­reif sind“.

Im Detail soll ins­be­son­de­re der Ein­bau fol­gen­der Sys­te­me ver­pflich­tend werden:

  • Not­brems­as­sis­ten­ten mit Fußgänger‑, Radfahrer‑, Kleinkraftradfahrer- und Motor­rad­fah­rer­er­ken­nung in Pkw, leich­ten Nutz­fahr­zeu­gen, Bus­sen und Lkw.
  • Über­steu­er­ba­re intel­li­gen­te Geschwin­dig­keits­as­sis­tenz­sys­te­me, die Geschwin­dig­keits­be­schrän­kun­gen, Stopp­schil­der und Ampeln anzei­gen und ein­grei­fen, um den Fah­rer dabei zu unter­stüt­zen, sich an die Geschwin­dig­keits­be­gren­zung zu halten. 
  • Über­steu­er­ba­rer Spur­hal­te­as­sis­tent, der nicht nur warnt, son­dern auch ange­mes­sen ein­greift, ohne jedoch dem Fah­rer den direk­ten Ein­griff zu verwehren

Um die­se For­de­run­gen in gel­ten­des EU-Recht umzu­set­zen, wird erwar­tet, dass die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on in den nächs­ten Mona­ten Vor­schlä­ge für einen ent­spre­chen­den Rechts­akt abgibt. Soll­te einer der Vor­schlä­ge das euro­päi­sche Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren erfolg­reich durch­lau­fen, ist damit zu rech­nen, dass der ver­pflich­ten­de Ein­bau sol­cher Sys­te­me zukünf­tig ver­bind­lich wird.

Die EU folgt damit grund­sätz­lich dem eige­nen Trend, um den vor­an­schrei­ten­den Grad der Auto­ma­ti­sie­rung von Fahr­zeu­gen und die lang­fris­ti­ge Ent­wick­lung zum auto­no­men Fahr­zeug zu unter­stüt­zen und vor­an­zu­trei­ben. Haupt­ar­gu­ment ist dabei die dadurch stei­gen­de Verkehrssicherheit.

Unbe­rück­sich­tigt bleibt dabei jedoch, dass dem Ein­satz von Fahr­as­sis­tenz­sys­te­men, ab einem gewis­sen Grad der Auto­ma­ti­sie­rung, noch immer ver­kehrs­recht­li­che Hür­den ent­ge­gen­ste­hen, die eine seri­en­mä­ßi­ge Zulas­sung sol­cher Sys­te­me aktu­ell unmög­lich machen. Das betrifft ins­be­son­de­re Sys­te­me, die ein stän­di­ges Über­wa­chen durch den Fah­rer nicht mehr vor­se­hen. Die EU muss des­halb gleich­zei­tig dar­auf hin­wir­ken, dass auch die ent­spre­chen­den regu­la­to­ri­schen Rah­men­be­din­gun­gen ange­passt werden.

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