EWS-Kommentar zu EuGH, Urteil vom 10.02.2026 – Rs. C‑97/23 P
“Die Entscheidung des EuGH betrifft grundlegende Fragen zur gerichtlichen Kontrolle behördlicher Entscheidungen. Mit dem Geltungsbeginn der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gingen bei verschiedenen europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden Beschwerden im Zusammenhang mit dem Messengerdienst WhatsApp ein. Die federführend zuständige irische Datenschutzaufsichtsbehörde (Data Protection Commissioner, DPC) vertrat in einem daraufhin eingeleiteten Prüfungsverfahren eine andere Auffassung als mehrere andere europäische Datenschutzaufsichtsbehörden.”
Stefan Hessel und Luka Prgomet erläutern in ihrem Beitrag in der Fachpublikation Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht 02/2026, dass der EuGH den Rechtsschutz im Datenschutzrecht stärkt, indem verbindliche Beschlüsse des Europäischen Datenschutzausschusses künftig unmittelbar gerichtlich anfechtbar sind. Damit wird eine bislang bestehende Rechtsschutzlücke geschlossen und die gerichtliche Kontrolle aufsichtsbehördlicher Entscheidungen deutlich gestärkt.
Lesen Sie jetzt den vollständigen Beitrag in der aktuellen Ausgabe von Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht.
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